Im Mai gibts Klarheit!

08. Februar 2019: Die Bundeswehr hat erste Schritte zur Sanierung bei der Landesbaudirektion Bayern beauftragt.

Dazu zählt auch die Prüfung einer vorgezogenen Abstromsicherung. Für den Hot Spot in der Liegenschaft (Alte Feuerwache) wird derzeit das dazu notwendige Konzept erarbeitet. Erste Maßnahmen dazu werden nach aktuellem Kenntnisstand bereits im Jahr 2020 umgesetzt. Der Bundestagsabgeordnete Erich Irlstorfer kündigte zudem an, dass Herr Staatssekretär Thomas Silberhorn an einem Gesprächs- und Besichtigungstermin in Manching im Mai teilnehmen wird. 

Landrat Martin Wolf wies auf die in der Öffentlichkeit herrschende „Ungeduld“ hin, was den Ablauf der vorbereitenden Maßnahmen zur Sanierung angeht. Er gab sich jedoch überzeugt, dass sich am Ende der aufwändigen Arbeiten ein qualifiziertes Sanierungskonzept ergibt.

Die Vertreter des Bundesamts für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr und des Staatlichen Bauamts Ingolstadt informierten über die weiteren Maßnahmen zur Untersuchung des Schadensausmaßes und der Auswirkungen auf das Grundwasser, den Boden und die Früchte. Sie versicherten, dass die Aufarbeitung des PFC-Schadens in Manching nach wie vor höchste Priorität hat und aufgrund des sehr guten Zusammenwirkens aller Beteiligten auch gute Fortschritte macht. Wie Oberst Neubauer vom Bundesamt betonte, sei man aufgrund der besonders intensiven Untersuchungen und der vielfältigen Abstimmungen mit den Fachbehörden in der Lage, Veränderungen schnell festzustellen und zu bewerten um notwendige Verfahrensschritte einzuleiten. Dies sei ein „wertvoller Verfahrensstand, da auf dieser Basis im Zusammenwirken mit den zuständigen Behörden das notwendige Sanierungskonzept vorangetrieben werden kann. Um ein bestmögliches Sanierungskonzept zu erhalten, müssten viele Kriterien berücksichtigt werden. Dies koste aber Zeit, wofür er um Verständnis bat.

Aus einer Aufstellung des Bundesamts für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr ergibt sich folgender aktueller Stand.

Auf 128 Ackerflächen ist das Erntemonitoring durchgeführt worden. 126 Proben bei Feld- und Gartenfrüchten wurden entnommen. Das zuständige Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit stufte dabei aber alle untersuchten Feldfrüchte als verkehrsfähig ein. Die Bewirtschafter seien darüber bereits informiert worden. Ferner erfolgten die Bodenuntersuchungen bei den landwirtschaftlichen Flächen auch für den Wirkungspfad Boden – Grundwasser. Zu dem von einem Gutachter gefertigten Bericht erwartet man die Stellungnahmen der Fachbehörden.

Ferner nahmen Fachleute Bodenuntersuchungen für den Wirkungspfad Boden – Nutzpflanze in allen Hausgärten vor, deren Brunnenwasser PFC-Belastungen oberhalb der Schwellenwerte aufgewiesen hatte. Stichprobenartig wurden die Früchte in zwei Hausgärten untersucht. In einem Fall waren sie unauffällig, im anderen Fall auffällig, aber aus gesundheitlicher Sicht nicht problematisch. Die Eigentümer wurden bereits informiert. Das Monitoring für Gartenfrüchte wird auch 2019 fortgeführt.

Das Landratsamt Pfaffenhofen wies darauf hin, dass nach wie vor großer Wert auf den Datenschutz gelegt wird. Die einzelnen Messergebnisse sowohl bei den Brunnen, als auch bei den Böden und Früchten können nur an die jeweiligen Eigentümer übermittelt werden. Insbesondere könne man die Daten nicht an anfragende Interessenten weitergeben oder veröffentlichen. Bei der Bewertung der Ergebnisse komme es immer auf den Einzelfall an, ferner müsse der jeweilige Pfad (zum Beispiel Boden – Nutzpflanze) berücksichtigt werden. Verallgemeinerungen zu einzelnen Messwerten seien problematisch. Es ist deshalb auch nicht ratsam, dass Gartenbesitzer auf eigene Initiative Pflanzen und Früchte untersuchen lassen. Dazu brauche es immer das fachlich korrekte vorgehen und die geschulte Interpretation der Ergebnisse.

Alois Ilmberger vom Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten: „Der Fehlinterpretation wäre Tür und Tor geöffnet.“ Festzuhalten bleibt, dass derzeit nach Bewertung der fachlich zuständigen Behörden bei Einhaltung der Beratungshinweise keine Gefährdung für die Gesundheit von diesen Lebensmitteln ausgeht und die notwendigen Verfahrensschritte gemäß dem Altlastenprogramm der Bundeswehr eingesteuert werden.