Vorsicht vor betrügerischen Machenschaften

11. Dezember 2023: Das Gesundheitsamt Pfaffenhofen warnt vor betrügerischen Machenschaften in Zusammenhang mit staatlichen Kontrollen. „Betrügerinnen und Betrüger nutzen gerne den Vorwand einer staatlichen Überwachungstätigkeit, um sich Zugang zu privaten und gewerblich genutzten Räumlichkeiten zu verschaffen“, so Cornelia Teubner, zuständig für Hygiene und Infektionsschutz am Gesundheitsamt Pfaffenhofen.

So sei es kürzlich im nördlichen Landkreis Pfaffenhofen zu einem Vorfall gekommen, bei dem sich eine Dame als Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes ausgab und sich so Zugang zu Geschäftsräumen verschaffen wollte. Durch das besonnene Verhalten der Geschäftsinhaber konnte das Entstehen eines Schadens verhindert werden.

Aus diesem aktuellen Anlass möchte das Gesundheitsamt Pfaffenhofen die Bevölkerung hinsichtlich der Hintergründe und Abläufe seiner überwachenden Tätigkeiten informieren und für etwaige betrügerische Absichten sensibilisieren.

Cornelia Teubner: „Gesundheitsämter überwachen innerhalb ihrer gesetzlichen Aufgaben viele Einrichtungen und Institutionen. Einige Einrichtungen, wie etwa Krankenhäuser und Senioreneinrichtungen, werden dabei regelmäßig kontrolliert, andere nur anlassbezogen, also wenn es z. B. zu einer Beschwerde kommt.“ Im Mittelpunkt würden dabei immer der Mensch und die Aufgabe, gesundheitlichen Schaden von diesem abzuwenden, stehen - also u. a. übertragbaren Krankheiten vorzubeugen, Infektionen bzw. Infektionsmöglichkeiten frühzeitig zu erkennen und die Weiterverbreitung zu verhindern.

Die meisten der regelmäßigen Kontrollen erfolgen unangekündigt oder mit nur sehr kurzer Vorlauflaufzeit. Im Beschwerdefall erfolgt nie eine Ankündigung des Besuchs. „Das Gesundheitsamt möchte sich schließlich ein Bild vom normalen Alltagsgeschehen machen. Im Rahmen dieser Kontrollen dürfen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitsamtes Grundstücke, Räume, Anlagen, Einrichtungen usw. betreten werden“, so Teubner.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamts kommen dabei in den seltensten Fällen allein, sondern arbeiten in der Regel mindestens nach dem Vier-Augen-Prinzip. Cornelia Teubner: „Dabei stellen sie sich generell mit dem Namen vor und zeigen ihren Dienstausweis. Auf dem farbigen Dienstausweis befinden sich das Logo des Landkreises Pfaffenhofen, der vollständige Name und ein Foto der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters inkl. des Hinweises auf die Tätigkeit im Landratsamt. Auf Wunsch werden auch weitere Kontaktdaten, wie z.B. die Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse genannt und eine Visitenkarte überreicht.

Wenn Sie sich im Zweifelsfall unsicher sind, ob die Person, die an Ihrer Tür klingelt, wirklich ein eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter des Gesundheitsamts Pfaffenhofen ist – etwa, weil der Dienstausweis fehlt oder ganz anders als beschrieben aussieht, weil die Kontaktdaten verwehrt werden oder der Grund des Besuchs nicht plausibel erscheint - dürfen Sie sich natürlich gerne in Anwesenheit der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters bei der Behörde rückversichern und dort nachfragen.“

Alternativ gibt es, wenn große Zweifel an der Echtheit der kontrollierenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestehen, die Möglichkeit, bei der Polizei (110) anzurufen und dies zu melden. Nur so hat die Polizei die Möglichkeit, schnellstmöglich zu reagieren.