Kostenloses Parken für E-Fahrzeuge - Plakette nur für im Ausland zugelassene E-Autos

11. April 2025: Mit einer neuen Regelung, die seit dem 1. April 2025 in Kraft ist, können Elektrofahrzeuge mit einem „E“ am Ende ihres Kennzeichens in Bayern auf allen öffentlichen Parkplätzen bis zu drei Stunden kostenlos parken. Auch im Ausland zugelassene E-Autos profitieren von dieser Vergünstigung, sofern ihre Elektromobilität eindeutig erkennbar ist.

Falls dies nicht der Fall ist, ist eine Kennzeichnung durch eine offizielle E-Plakette erforderlich.

Wie die Zulassungsstelle am Landratsamt Pfaffenhofen mitteilt, kam es in den letzten Tagen vermehrt zu Unklarheiten bezüglich der Kennzeichnungspflicht für inländische E-Fahrzeuge. Einige Besitzerinnen und Besitzer von deutschen E-Autos haben den Wunsch geäußert, eine entsprechende Plakette zu erhalten. Dies ist jedoch nicht möglich. In Deutschland erfolgt die Identifikation von E-Fahrzeugen ausschließlich über das Nummernschild mit dem Zusatz „E“. Fahrzeughalter, deren Elektrofahrzeug noch kein entsprechendes Kennzeichen trägt, müssen ihr Fahrzeug umkennzeichnen, um die Vergünstigung nutzen zu können. Für die Umkennzeichnung entstehen Kosten in Höhe von mindestens 30,60 € (ohne Kennzeichen).