Lebensmittelbelehrung auch online verfügbar

01. Oktober 2025: Wer gewerbsmäßig mit Lebensmitteln oder den damit verbundenen Bedarfsgegenständen, wie z.B. sauberem Geschirr, in Berührung kommt, ist gesetzlich verpflichtet, beim Arbeitgeber vor Tätigkeitsbeginn eine Bescheinigung vorzulegen.

Diese Bescheinigung dient als Nachweis, dass eine Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) stattgefunden hat und keine Hinderungsgründe für die Tätigkeit vorliegen.

In der Belehrung erfahren Bürgerinnen und Bürger, wie Symptome erkannt und Übertragungen von Krankheitserregern minimiert werden können. Auch wann eine Tätigkeit aufgrund einer Infektionskrankheit nicht weiter ausgeübt werden darf, wird vermittelt.

Bislang war für den Erhalt dieser Bescheinigung ein Termin beim Gesundheitsamt oder einem vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt notwendig. Seit Mitte September kann die Belehrung nun auch online absolviert werden. Zu finden ist sie neben weiteren Informationen auf der Homepage des Landkreises unter https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/leben/gesundheit/gesundheitsamt.

Schulpflichtige - für die die Belehrung, sofern eine Bestätigung der Schule vorgelegt wird, weiterhin kostenfrei ist - und Vereine sind allerdings von der digitalen Anwendung ausgeschlossen.

Aktuell können die anfallenden Gebühren in Höhe von 14 Euro pro Person ausschließlich per Kreditkarte beglichen werden. Weitere gängige Zahlungsmethoden sind noch in Prüfung.

Alternativ kann weiterhin ein Termin für eine Einzelbelehrung im Gesundheitsamt (gesundheitsamt-hygiene@landratsamt-paf.de) oder bei einem vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt vereinbart werden.

Das Verfahren basiert auf einer bereits in Niedersachsen erfolgreich erprobten Lösung, die nun in weiteren Bundesländern nachgenutzt wird. Finanziert wurde die Ländermaßnahme von der Europäischen Union – NextGenerationEU, die mit entsprechenden Programmen die Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen vorantreibt.