PFC-Belastung Flugplatz Manching: Antworten auf die Fragen der Bürgerinitiative

02. Oktober 2018: Die Bürgerinitiative PFC Flugplatz Manching hat sich mit einem Fragenkatalog an das Landratsamt gewandt.

Die zuständige Abteilung im Landratsamt hat in Abstimmung mit den Fachbehörden die Anliegen geprüft und die Fragen beantwortet. „Wie bei der Informationsveranstaltung der Bürgerinitiative am 18. September 2018 angekündigt, werden Fragen und Antworten im Folgenden veröffentlicht. Information und Dialog sind mir sehr wichtig“, so Landrat Martin Wolf.

Fragen und Antworten

1. Wie sieht der Ablauf der Sanierungsplanung und Sanierung aus und in welcher Zeitschiene erfolgen diese? 
An die Gefährdungsabschätzung schließen sich jetzt Sanierungsuntersuchungen an. In deren Rahmen werden verschiedene Sanierungsvarianten durch das Sachverständigenbüro der Bundeswehr untersucht und fachlich bewertet. Wie bisher erfolgt die Bearbeitung bei allen Fachstellen unter höchster Priorität. Eine konkrete Zeitschiene kann derzeit noch nicht aufgestellt werden.

2. Welche Behörden sind Entscheidungsträger für die notwendigen Schritte zur Sanierung? Wer ist hierbei federführend, wer beauftragt die entsprechenden Maßnahmen? Welche Funktion hat hierbei das Staatliche Bauamt Ingolstadt inne?
Federführend ist die untere Bodenschutzbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen an der Ilm. Als externe Fachstellen eingebunden sind das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt, das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg, sowie das Landesamt für Umwelt (LFU) und das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).
Die Sachverständigenbüros und Labors werden von der Bundeswehr beauftragt. Die hierfür erforderlichen Ausschreibungsverfahren werden durch das staatliche Bauamt Ingolstadt durchgeführt.

3. Unter welchen Umständen können Sofortmaßnahmen zur Abwehr von weiteren PFC-Verschmutzungen, insbesondere der Westenhausener Ach angeordnet werden?
[Verweis hierzu: Arbeitshilfen Boden- und Grundwasserschutz, Ausgabe Nov. 2014 des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit BMU zum Ergreifen von Sofortmaßnahmen S bei Kategorisierung D der Verdachtsflächen]
Sofortmaßnahmen sind einzuleiten, soweit akute Gefahrenzustände erkennbar sind. Eine akute Gefahr liegt nur dann vor, wenn Maßnahmen zur Beseitigung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung unaufschiebbar sind. Dies gilt es insbesondere anzunehmen, wenn eine fachkundige Stellungnahme eine akute Gefahr gegeben sieht. Hieran fehlt es vorliegend. Alle Sachverständigen und Fachstellen kommen zu dem Ergebnis, dass keine akute Gefahr vorliegt.

4. Ist der Riedelmoosgraben beim Eintritt ins Flugplatzareal unbelastet?
Ja.

5. Besitzt der Flugplatz ein eigenes Kanalsystem? Unter welchen Umständen wird in die Kläranlage Manching eingeleitet?
Ja.
Schmutzwasser kommt generell zur Kläranlage Manching. Niederschlagswasser nur dann, wenn die Einleitbedingungen in die oberirdischen Gewässer nicht eingehalten werden können und eine weitergehende Reinigung erforderlich ist.

6. Wie ist die erteilte Bagatellregelung für die Bauwasserhaltung mittels Schluckbrunnen praktisch umzusetzen? Welche Schritte sind zur Genehmigung notwendig? Welche Kosten entfallen auf den Bürger?
Das Wasser muss auf der eigenen Fläche wieder direkt ins Grundwasser eingeleitet werden. Der Schluckbrunnen muss in jedem Fall so dimensioniert sein, dass er das gesamte anfallende Wasser (ohne seitliche Austritte in nicht grundwasserführende Bodenschichten) direkt in die grundwasserführende Bodenschicht einleitet.

Die Bagatellregelung wird von der Wasserrechtsbehörde im Landratsamt umgesetzt, sofern ein Antrag auf Bauwasserhaltung gestellt wird. Dieser ist – unabhängig von der Bagatellregelung – zusätzlich zur Baugenehmigung erforderlich. Die für die Erteilung der sog. „Beschränkten Erlaubnis“ erhobenen Gebühren werden wie im normalen Verfahren in Abhängigkeit von der Entnahmemenge berechnet. Die Kosten für den Schluckbrunnen sind vom Antragsteller zu tragen.

7. Gibt es außer den drei Hauptkontaminationsflächen noch weitere belastete Flächen auf dem Flugplatz Manching? Falls ja, wie werden diese bezüglich Untersuchung und Sanierung berücksichtigt?
Derzeit befinden sich insgesamt 18 Flächen in der Untersuchung (Orientierende bzw. Detailuntersuchung). Soweit bereits verwertbare Untersuchungsergebnisse zu anderen Flächen vorliegen, werden diese bei der anstehenden Sanierungsuntersuchung mitberücksichtigt. Es findet kein Abwarten auf alle Ergebnisse statt.

8. Erfolgt eine Sanierung insbesondere des Grund- und Oberflächenwassers auch außerhalb des Flugplatzes Manching, wie auch z. B. beim Lindacher Weiher, Westenhausener Ach?
Nein, es erfolgt keine Fahnensanierung, sondern eine Sanierung am Schadensort bzw. auf der Liegenschaft. Durch das nachströmende saubere Grundwasser tritt die Wirkung dann nach und nach auch außerhalb ein.

9. Wann werden Betroffene, die ein Ernte-, Obst- und Gemüsemonitoring wünschen, beprobt?

Hinsichtlich des hier in Rede stehenden Wirkungspfads Boden - Nutzpflanze wird nach folgendem fachlich abgestimmten Konzept vorgegangen:
1. Betrachtung der Untersuchungsergebnisse aller untersuchten Hausbrunnen
2. Bei Überschreitung der vorläufigen Schwellenwerte (Leitlinien 04/2017) im Grundwasser erfolgt eine Bodenuntersuchung für den Wirkungspfad Boden – Nutzpflanze
3. Bei Überschreitung der vorläufigen Schwellenwerte (Leitlinien 04/2017) im Boden erfolgt eine Untersuchung von Erntegut im Hausgarten

Erntegutuntersuchungen können aus fachlicher Sicht des AELF Augsburg nur dann von der Bundeswehr gefordert werden, wenn in dem jeweiligen Hausgarten eine Überschreitung der vorläufigen Schwellenwerte im Boden festgestellt wird.

Die Ergebnisse der hierzu kürzlich durchgeführten Bodenuntersuchungen stehen noch aus. Nach Vorlage erfolgt eine Bewertung durch die Fachbehörden und damit ggf. eine Forderung nach fachlich notwendigen Erntegutuntersuchungen.