„Spaziergänge“ sind Versammlungen und damit anmeldepflichtig

29. Dezember 2021: Seit längerem finden auch in Gemeinden des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm nicht angemeldete „Spaziergänge“ statt, bei denen Menschen u.a. ihre Besorgnis bezüglich der derzeitigen Impfkampagne u. ihre Ablehnung von Corona-Einschränkungen deutlich machen wollen.

Zuletzt beteiligten sich daran insgesamt über 800 Personen in fünf verschiedenen Gemeinden des Landkreises.

Die „Spaziergänge“ sind juristisch den im Grundgesetz garantierten Grundrechten der Meinungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1) zuzuordnen. Das Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass diese Rechte Schranken haben, die in der Verfassung und Gesetzen festgelegt sind. Für Versammlungen unter freiem Himmel kann das Recht auf Versammlungsfreiheit durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden (Art. 8 Abs. 2 Grundgesetz).

Die Polizeiinspektionen Geisenfeld und Pfaffenhofen haben übereinstimmend festgestellt, dass die bisherigen Versammlungen friedlich und ohne gewalttätige Zwischenfälle verliefen. Dennoch zählen die derzeit stattfindenden „Spaziergänge“ zu diesen Versammlungen. Das Landratsamt Pfaffenhofen und die Polizeiinspektionen Pfaffenhofen und Geisenfeld weisen daher die Verantwortlichen der „Spaziergänge“ ausdrücklich darauf hin, dass diese bei der Versammlungsbehörde (Landratsamt) anzumelden sind. Aus dem Versammlungsgesetz geht hervor, dass die Nichtanmeldung eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Für den oder die Versammlungsleiter oder Veranstalter entstehen daraus keine Nachteile. Im Gegenteil: Das Landratsamt Pfaffenhofen als Versammlungsbehörde bietet dem Veranstalter oder Versammlungsleiter ein Kooperationsgespräch unter Beteiligung der Polizei und der jeweiligen Gemeinde an. Dabei werden Ablauf und Gestaltung wie auch die Rahmenbedingungen der Versammlung, wie z.B. Verkehrsregelungen einvernehmlich geklärt. Zudem genießt die Versammlung mit der Anmeldung den Schutz des Versammlungsrechts.

Ferner rufen Polizei und Landratsamt auf, dazu beizutragen, dass auch künftige Versammlungen friedlich ablaufen und sich nicht von extremen Kräften, die sich mit ihren Absichten nicht im Bereich der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewegen vereinnahmen zu lassen. Es wird auch appelliert, sich nicht zu Gewaltaktionen gegen Sachen oder Personen hinreißen zu lassen und sich für ideologische Zwecke missbrauchen zu lassen.

Das Landratsamt Pfaffenhofen wie auch die Polizeiinspektionen Pfaffenhofen und Geisenfeld bitten ferner darum, verantwortungsbewusst mit der Frage umzugehen, Kinder auf die Spaziergänge mitzunehmen.