Strengere Corona-Regeln für den Landkreis Pfaffenhofen; Bürgertelefon wieder eingerichtet

17. Oktober 2020: Seit heute liegt die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Pfaffenhofen über dem kritischen Wert von 35.

Dies hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege auf seiner Internetseite veröffentlicht, wonach die Corona-Ampel ab morgen für den Landkreis Pfaffenhofen auf gelb springt und folgende Regelungen wegen örtlich erhöhter Infektionsgefahr gelten:

  • In den weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 besteht Maskenpflicht auch am Platz

  • Bei Tagungen und Kongressen, sowie in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos besteht Maskenpflicht auch am Platz

  • Für Zuschauer von Sportveranstaltungen besteht Maskenpflicht

  • Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens zehn Personen beschränkt;
    Der Teilnehmerkreis an zulässigen privaten Feiern, wie insbesondere Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten ist unabhängig vom Ort der Veranstaltung auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens zehn Personen beschränkt

  • Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle in der Gastronomie ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt

  • Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt.

  • Auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie von Freizeiteinrichtungen (Freizeitparks und vergleichbare ortsfeste Freizeiteinrichtungen) besteht Maskenpflicht

  • In Kulturstätten (Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und vergleichbaren Kulturstätten) sowie zoologischen und botanischen Gärten besteht Maskenpflicht

Von einer Maskenpflicht für stark frequentierte öffentliche Plätze wird derzeit noch abgesehen, da sich das Infektionsgeschehen im Landkreis Pfaffenhofen auf keinen „Hotspot“ konzentriert. Bei einer Änderung der Infektionslage kann für ausgewählte, stark frequentiert Plätze eine Maskenpflicht angeordnet werden.

Die Maßnahmen gelten bis zum Ablauf des Tages der letztmaligen Nennung der Überschreitung des Inzidenzwertes auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Der Landkreis Pfaffenhofen wird dies wieder öffentlich bekanntgeben.

Ab Montag, 19.10.2020 ist das Bürgertelefon wieder von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr unter der Nummer +49 8441 27-260 erreichbar. Die Servicezeiten können je nach Bedarf wieder kurzfristig angepasst werden.

Das Bürgertelefon beantwortet allgemeine Fragen zur aktuellen Lage im Landkreis, gibt Verhaltensempfehlungen und informiert zur derzeitigen Umsetzung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung im Landkreis Pfaffenhofen.