Teilerfolg für Lockerungsantrag des Landrats durch Änderung der Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung

12. Februar 2021: Nachdem Landrat Albert Gürtner am Dienstag, 09. Februar einen Antrag auf Abweichungen von der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bei der Regierung von Oberbayern eingereicht hat, erfolgte heute zunächst eine telefonische Rückmeldung von Frau Regierungspräsidentin Els.

Demnach werden in der Neufassung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die Öffnung der Grund- und Förderschulen, sowie der Kindertagesstätten berücksichtigt sein. Ebenso wird die Öffnung der Fahrschulen enthalten sein. Entgegen dem Antrag des Landrats wird eine Öffnung jedoch nicht wie vorgeschlagen zum 15. Februar möglich sein, sondern erst zum 22. Februar bayernweit erfolgen können. Details dazu wird die Neufassung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung enthalten.

Eine Absage wurde dagegen der Öffnung des Einzelhandels erteilt. Zu groß sei laut Regierungspräsidentin Els das Risiko, dass ein neues Infektionsgeschehen eintritt. Insbesondere die Begegnung auf den Verkehrsflächen wird hier als problematisch gesehen.

Obwohl diese Regelungen nunmehr für den ganzen Freistaat gelten, ist Landrat Gürtner mit dem Ergebnis grundsätzlich zufrieden. „Wir haben uns frühzeitig Gedanken gemacht, wie wir aktiv Perspektiven für die Bürgerinnen und Bürger bieten können. Wir halten unser Konzept nach wie vor für gut durchdacht. Dass die Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nunmehr drei unserer vier vorgeschlagenen Punkte enthält, werten wir durchaus als Teilerfolg unserer Überlegungen. Mit Wehmut trifft mich jedoch die Entscheidung zum Einzelhandel. Hier wollten wir natürlich mehr erreichen, akzeptieren aber die Entscheidung der Regierung von Oberbayern. Kleiner Hoffnungsschimmer ist jedoch, dass seit vergangenen Mittwoch nun aber die Beantragung der Überbrückungshilfe III möglich ist, die auch den Unternehmen zu Gute kommt, die von den November- und Dezemberhilfen noch ausgeschlossen waren. Bei entsprechenden Umsatzausfällen können Zuschüsse zu den Fixkosten gewährt werden. Dies sei zwar keine Kompensation zur Öffnung, aber kann doch die Folgen etwas lindern“.

Nähere Informationen zu den Wirtschaftshilfen erteilt das Kommunalunternehmen Strukturentwicklung des Landkreises im Internet unter www.kus-pfaffenhofen.de/wirtschaftshilfen oder telefonisch unter +49 8441 40074-40.

Mit der schriftlichen Stellungnahme der Regierung von Oberbayern kann im Übrigen im Laufe der kommenden Woche gerechnet werden.