Untere Naturschutzbehörde informiert: Rückschnitte an Hecken und Gehölzen

14. Februar 2020: Wie die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen mitteilt, sind noch bis zum 28. Februar Nutzungs- und Pflegemaßnahmen an Hecken, Büschen und Feldgehölzen erlaubt.

Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

„In den letzten Jahren haben wir immer wieder festgestellt, dass Vegetationsrückschnittmaßnahmen zu Zeiten beantragt bzw. durchgeführt wurden, in denen diese Arbeiten verboten sind“, so Anita Engelniederhammer, Leiterin der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt. Nach den gesetzlichen Vorgaben ist es in der Zeit vom 1. März bis 30. September verboten, Hecken, lebende Zäune, Feldgehölze oder –gebüsche einschließlich Ufergehölze zu roden, abzuschneiden, zu fällen oder auf sonstige Weise zu beeinträchtigen.

„Hecken und Feldgehölze in freier Natur bereichern unser Landschaftsbild und sind vor allem aus naturschutzfachlicher Sicht wichtige Lebensstätten für Tiere und Pflanzen. Aus diesem Grund stehen sie unter gesetzlichem Schutz“, so die Naturschutzexpertin. Nur in besonderen Fällen sehe das Gesetz Ausnahme- und Befreiungsmöglichkeiten vor, die aber von der Unteren Naturschutzbehörde zu genehmigen sind.

Haus- und Obstgärten sind in der Regel als gärtnerisch genutzte Flächen einzustufen. In diesen Bereichen gilt für Bäume das ausdrückliche Schnittverbot vom 1. März bis 30. September zwar prinzipiell nicht, jedoch ist der Artenschutz auch hier immer zu beachten. Dies bedeutet, dass vor jedem Schnitt eine Kontrolle erforderlich ist. Wenn sich brütende Vögel im Baum aufhalten, in Baumhöhlen Fledermäuse leben oder sich z. B. Hornissen einquartiert haben, ist die Pflege in dieser Zeit auszusetzen und Kontakt mit der Unteren Naturschutzbehörde aufzunehmen. „Bitte planen Sie daher die Arbeiten so ein, dass diese außerhalb der Schutzzeiten durchgeführt werden können“, so Anita Engelniederhammer.

Frisches Schnitt- oder Häckselgut sollte nach Möglichkeit aus den Hecken entfernt werden. Dagegen stellt das gezielte Belassen von Totholz einen sehr wertvollen Lebensraum für zahlreiche Insekten dar. Auch Igel und Kröten können von einem Reisighaufen, als Versteck profitieren.

Weitere Tipps zur Heckenpflege oder den dafür richtigen Zeitpunkt erteilt Ihnen gerne Kreisfachberater Andreas Kastner unter Tel. 08441 27-315.