Vertragsnaturschutz: Besichtigung neuer Flächen beginnt
„Wir freuen uns über das Engagement von Landwirtinnen und Landwirten, die sich vertraglich für eine naturschonende Bewirtschaftung entscheiden. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Artenvielfalt“, freut sich Landrat Albert Gürtner. Die Zahlungen an die Nutzungsberechtigten werden vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gemeinsam mit den übrigen landwirtschaftlichen Fördermitteln ausgezahlt. Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm begleitet die Maßnahmen fachlich.
Bei den Programmen geht es darum, die ökologisch wertvollen Lebensräume für die heimischen Tier- und Pflanzenarten sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Natur und Landschaft als Lebensgrundlage der Menschen zu sichern, zu entwickeln und zu verbessern.
Durch die VNP-Vereinbarung soll der arbeitswirtschaftliche Mehraufwand angemessen ausgeglichen werden, der dem Eigentümer oder Nutzungsberechtigten bei der naturschonenden land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Bewirtschaftung einer Fläche entsteht. Voraussetzung für die Wahl der Maßnahme ist dabei die Zugehörigkeit zu einer naturschutzfachlichen Kulisse (z.B. Wiesenbrütergebiet, Schaffung eines Biotopverbunds, etc.). Meist werden Düngung und Pflanzenschutz ausgesetzt und die Mähzeitpunkte festgelegt, um eine bessere Verbreitung seltener Arten zu fördern.
Bisherige VNP-Förderflächen liegen insbesondere in den Wiesenbrütergebieten des Landkreises Pfaffenhofen a.d. Ilm. Weitere Potentiale bieten aber ebenso Flächen im Natura2000-Gebiet oder in Naturschutzgebieten: „Um den gesetzlich verpflichtenden Aufbau eines bayerischen Biotopverbundes im Offenland von 15 % bis 2030 zu erreichen, könnten z. B. auch entlang der Ilm und der Paar oder im Umfeld extensive Wiesen gefördert werden. Auch die natur- und artenschutzverträgliche Bewirtschaftung und Pflege von Gewässerrandstreifen tragen zur Umsetzung der natur- und artenschutzfachlicher Ziele bei“, so Landrat Albert Gürtner.
Damit die Maßnahmen auf die lokalen Gegebenheiten abgestimmt werden können, besichtigt die Untere Naturschutzbehörde im Frühjahr und Sommer geeignete Flächen, um diese für die Antragsphase im Januar des kommenden Jahres vorzumerken. Aufgrund des hohen Interesses der Bevölkerung am Vertragsnaturschutzprogramm hat das Landratsamt ein Online-Formular (www.landkreis-pfaffenhofen.de/FID4301) zur Maßnahmenabstimmung für die Flächen eingerichtet.
Wenn Sie Interesse an der Aufnahme Ihrer Flächen in das Vertragsnaturschutzprogramm (Offenland) haben, bitten wir Sie bereits zum jetzigen Zeitpunkt, das Online Formular auszufüllen, damit die Untere Naturschutzbehörde Ihre Flächen in den nächsten Wochen besichtigen kann. Nach der Ortseinsicht werden sich die Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen, um gemeinsam ein individuelles Konzept zu erstellen, das den Zielen des Naturschutzes sowie den Möglichkeiten und Interessen des Betriebes gleichermaßen dienen soll.
Für fachliche Fragen rund um das Vertragsnaturschutzprogramm stehen Ihnen an der Unteren Naturschutzbehörde Frau Zagler (Tel. +49 8441 27-3184), für verwaltungsrechtliche Fragen: Herr Hiller (Tel. +49 8441 27-316), Frau Wiedemann (Tel. +49 8441 27-3187) und Frau Sepp (Tel. +49 8441 27-3186) gerne zur Verfügung. Selbstverständlich können Sie Ihre Anfragen auch per E-Mail an die Adresse Vertragsnaturschutz@landratsamt-paf.de stellen.
Weitere Informationen rund um das Vertragsnaturschutzprogramm gibt es auf der Internetseite des Landkreises Pfaffenhofen - Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm (VNP).