Weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen ab 21. Mai

20. Mai 2021: Für den Landkreis Pfaffenhofen gelten ab Freitag, 21. Mai weitere Lockerungen bei den Coronamaßnahmen, da die 7-Tage-Inzidenz stabil unter der 100-er-Marke liegt.

Nach Erteilung des Einvernehmens des Bayerischen Gesundheitsministeriums hat der Landkreis Pfaffenhofen eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Für alle Öffnungsschritte sind die jeweiligen erforderlichen Rahmenkonzepte zu beachten.

Sport

Für den Sport gelten ab morgen nun insgesamt folgende Regelungen:

Im Innenbereich + kontaktfreier Sport:
Sport unter Einhaltung der Kontaktbeschränkung (maximal 5 Personen aus zwei Hausständen) plus aktueller negativer Testnachweis.

Fitnessstudios:
Es ist ein negativer Test der Besucher sowie ein Termin erforderlich.

Unter freiem Himmel + Kontaktsport:
In Gruppen von bis zu 25 Personen möglich. Alle Teilnehmer müssen über einen aktuellen negativen Testnachweis verfügen.

Unter freiem Himmel + kontaktfreier Sport:
In Gruppen von bis zu 25 Personen mit Testnachweis oder nach den geltenden Kontaktbeschränkungen (maximal 5 Personen aus zwei Hausständen) sowie zusätzlich in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren ohne Testnachweis

Sportveranstaltungen im Freien (hierzu zählen auch Freiluftstadien mit überdachten Zuschauerplätzen) sind mit maximal 250 Zuschauern zugelassen. Es gelten auch hier eine Testpflicht und feste Plätze.

Übernachtungsangebote

Ab Freitag sind wieder Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften, insbesondere von Hotels, Beherbergungsbetrieben und Campingplätzen zulässig – auch für touristische Zwecke. In diesem Rahmen sind gastronomische Angebote auch in geschlossenen Räumen sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote gegenüber Übernachtungsgästen möglich. Voraussetzung ist, dass die Übernachtungsgäste bei Anreise sowie jede weiteren 48 Stunden über einen negativen Testnachweis eines höchstens vor 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentests, Selbsttests oder PCR-Tests verfügen.

Touristischer Reiseverkehr, Führungen

Daneben sind insbesondere der touristische Bahnverkehr, der touristische Reisebusverkehr sowie Stadt- und Gästeführungen, Kultur- und Naturführungen im Freien möglich. Auch hier ist ein Testnachweis erforderlich.

Laien- und Amateurensembles

Ab Freitag können musikalische und kulturelle Laien- und Amateurensembles, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist, wieder proben.