Weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen ab 26. Mai

25. Mai 2021: Der Bayerische Ministerrat hat in seiner letzten Kabinettssitzung weitere Lockerungen für Landkreise auf den Weg gebracht, die stabil unter einer 7-Tage-Inzidenz von 50 liegen.

Für den Landkreis Pfaffenhofen ändert sich ab Mittwoch, 26. Mai 2021 daher Folgendes:

Einzelhandel

Für die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handelsangebote entfällt die vorherige Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum. Ebenso entfallen das Erfordernis der Kontakterfassung sowie die Testpflicht.

Dienstleistungsbetriebe

Die Öffnung von Dienstleistungsbetrieben- und Handwerksbetrieben (körperferne Dienstleistungen) ist zulässig. Körpernahe Dienstleistungen dürfen weiterhin unter den für Friseure und Fußpfleger geltenden Bedingungen wieder angeboten werden (Terminreservierung, Mindestabstand, Hygienekonzept. FFP2-Maskenpflicht, maximale Kundenanzahl je qm, Kontakterfassung). Die Testpflicht entfällt.

Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken ist weiterhin auch zwischen 22 und 5 Uhr gestattet.

Schulen

Falls der Inzidenzwert weiter unter der 50-er-Marke bleibt, gilt:

In den Klassen der Grundschulstufe findet Präsenzunterricht (ohne Einhaltung des Mindestabstands) statt. Im Übrigen findet Präsenzunterricht statt, soweit der Mindestabstand von 1,5 m durchgehende und zuverlässig eingehalten werden kann. Andernfalls findet Wechselunterricht statt. Die Testpflicht für die Schülerinnen und Schüler bleibt bestehen.

Kitas

Der Betrieb von Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen ist zulässig. Eine Betreuung in festen Gruppen ist nicht mehr zwingend erforderlich (eingeschränkter Regelbetrieb entfällt). Schülerinnen und Schüler dürfen an Betreuungsangeboten nur teilnehmen, wenn sie entsprechend den für den Präsenzunterricht geltenden Vorgaben in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet sind.

Sport

Bis Donnerstag kontaktfreier Sport in Gruppen von bis zu 10 Personen ohne Test oder 20 Kinder bis 14 Jahren unter freiem Himmel. Ansonsten 25 aber mit Testerfordernis ab dem 6. Geburtstag.

Museen und Ausstellungen

Für Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten entfallen die vorherige Terminbuchung wie die Kontaktdatenerhebung.