Zur PFC-Problematik im Umfeld des Flugplatzes Manching

12. Juni 2017: Grundstückseigentümer können Grundwasser prüfen und Bebaubarkeit beurteilen lassen

Für Grundstückseigentümer in Lindach und Westenhausen, deren Brunnen noch nie auf PFC-Belastungen (PFC = Per- und Polyfluorierte Chemikalien) untersucht wurden, besteht die Möglichkeit, sich beim Markt Manching bis zum 30. Juni 2017 zu melden.

Diese Brunnen werden dann im Auftrag der Bundeswehr beprobt und auf PFC überprüft. Bereits in der Vergangenheit wurden private Grundwasserhausbrunnen in Lindach und Westenhausen analysiert. „Die Eigentümer wurden über die Ergebnisse informiert. Ferner wurde mitgeteilt, ob die Bewässerung des Hausgartens mit dem Brunnenwasser weiterhin möglich ist oder ob aus Vorsorgegründen auf eine Nutzung des Brunnenwassers verzichtet werden sollte“, teilte Alexandra Schönauer, die zuständige Abteilungsleiterin des Landratsamts dazu mit.

Im Rahmen der laufenden Untersuchungsprogramme hat man einige Baggerseen im Bereich Lindach und Westenhausen beprobt. Dabei wurden zwar teilweise erhöhte PFC-Konzentrationen festgestellt. Das Gesundheitsamt Pfaffenhofen stuft die festgestellten Werte jedoch als gesundheitlich unbedenklich ein. „Was das Baden betrifft, stellen die PFC-Gehalte in den untersuchten Weihern keine gesundheitsbedenkliche Situation dar“, so das Landratsamt. Außerdem wurden mehrere Fische aus den nördlich des Flugplatzes gelegenen Gewässern entnommen und auf PFC untersucht. Aus den festgestellten Gehalten ergab sich keine Einschränkung zur Verwendung für den menschlichen Verzehr. Trotzdem sei es sinnvoll, auch weiterhin die PFC-Gehalte von Fischen, die im Abstrom des Flugplatzes Manching gehalten werden, von Zeit zu Zeit näher zu betrachten.

Das Landratsamt weist ferner darauf hin, dass die PFC-Belastung des Grundwassers auch Auswirkungen auf Bauvorhaben in Lindach und Westenhausen haben kann. So sind möglicherweise bei Bauwasserhaltungen und beim Erdaushub erhöhte Anforderungen an eine Reinigung des Wassers vor Wiedereinleitung in das Grundwasser oder ein Gewässer bzw. eine entsprechende Entsorgung des anfallenden Erdaushubs erforderlich.

Das Landratsamt Pfaffenhofen bietet daher gemeinsam mit dem Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt an, die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke auf Antrag noch vor einem Grundstückserwerb oder konkreten Planungen zu überprüfen und eine Einschätzung zu möglichen erhöhten Anforderungen abzugeben.

Genauere Informationen sind auf der Internetseite des Landkreises Pfaffenhofen zu finden (https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/HOME/Aktuelles/AktuelleMeldungen.aspx).

Konkrete Untersuchungen müssen jedoch von einem Sachverständigen für Fragen des Grundwasser- und Bodenschutzes (VSU-Sachverständiger) vorgenommen werden.

Zum Hintergrund: Im Bereich des Flugplatzes Manching wurden bei Brandbekämpfungseinsätzen und Löschübungen der Standortfeuerwehr bis zum Jahre 2011 – zum Einsatzzeitpunkt zugelassene – Feuerlöschschäume verwendet, die Per- und Polyflourierte Chemikalien (PFC) enthielten. Die Verwendung der PFC-haltigen Feuerlöschschäume führte dazu, dass der Boden, das Grundwasser und auch Oberflächengewässer erheblich verunreinigt wurden. Die Chemikalien versickerten vor allem im Bereich des Flugplatzes Manching in das Grundwasser und wurden über den Grundwasserstrom Richtung Norden in die Umgebung verfrachtet. Der Einsatz von Feuerlöschschäumen, die als wesentlichen Bestandteil PFOS enthielten, ist jedoch erst seit 2011 verboten.

Im Rahmen bisheriger und laufender umfangreicher Untersuchungsprogramme werden derzeit bzw. wurden innerhalb und außerhalb des Flugplatzes bereits in der Vergangenheit von der Bundeswehr bereits zahlreiche Untersuchungen durchgeführt.

Diese Untersuchungen wurden vom Landratsamt Pfaffenhofen in Zusammenarbeit mit den Fachbehörden (Wasserwirtschaftsamt, Gesundheitsamt und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) gefordert, begleitet und bewertet.

Für die beteiligten Behörden ist die Lösung der PFC-Problematik eine große Herausforderung und hat oberste Priorität. Die gesamte Thematik befindet sich wissenschaftlich noch im Stadium der Erforschung, so dass im konkreten Fall nicht nur die Fachbehörden vor Ort, sondern auch die übergeordneten Stellen bislang noch zu wenige Erkenntnisse und Datengrundlagen für eine gesicherte langfristige Bewertung haben.

Kürzlich (April 2017) wurden neue Bewertungsleitlinien des Landesamtes für Umwelt veröffentlicht. Folglich müssen nun alle bisher erhobenen Daten und getroffenen Aussagen unter zum Teil völlig neuen Gesichtspunkten beurteilt und gewertet werden. PFC (Per- und Polyfluorierte Chemikalien) ist eine Stoffgruppe, die mehr als 800 Einzelstoffe umfasst. PFC finden wegen ihrer besonderen Eigenschaften – wasser-, fett- und schmutzabweisend sowie chemisch und thermisch stabil – in vielen Verbraucherprodukten Anwendung. Früher waren sie insbesondere in Löschschäumen enthalten.

Heute werden diese Stoffe beispielsweise bei der Herstellung von Outdoorbekleidung und in Imprägniermitteln eingesetzt. Sobald PFC´s einmal in die Umwelt gelangt sind, verbleiben sie dort für sehr lange Zeit.