Jagdbeirat

Ein Jagdbeirat ist nach § 37 Abs. 1 BJagdG i.V.m. Art. 50 Abs. 1 BayJG bei jeder Jagdbehörde zu bilden. Die Mitglieder werden von der Jagdbehörde im Benehmen mit dem jeweiligen Fachverband bestellt. Der Jagdbeirat nimmt eine vermittelnde Stellung ein, um die unterschiedlichen Interessen und Belange der Jagd mit denen der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei und des Natur-/ und Waldschutzes zu vereinbaren.

Der Jagdbeirat bildet das Sprachrohr für die hauptbeteiligten Interessengruppen. Es wird nicht nur versucht, die gruppeninternen Interessen untereinander zu vereinbaren, sondern auch auf die behördlichen Tätigkeiten durch Berichte und Erfahrungen aus der Praxis vermittelnd einzuwirken. Ebenso bilden die Vertreter ein Verbindungsstück zwischen der Behörde und ihren eigenen Gruppen, um so das gegenseitige Verständnis zu fördern. Das Hauptgewicht der Tätigkeit des Jagdbeirats liegt in der Mitwirkung bei der Abschlussplanung.

Raths Alfred, Vertreter des Natur- und Waldschutzes

Walter Ulrich, Vertreter des Natur- und Waldschutzes

Demmelmeier Andreas,  Vertreter der Landwirtschaft

König Manfred, Vertreter der Landwirtschaft

Marquardt Rupert, Vertreter der Forstwirtschaft

Florian Seitz, Vertreter der Forstwirtschaft

Thurner Stefan, Vertreter der Jagdgenossenschaften

Kreitmeier Andreas, Vertreter der Jagdgenossenschaften

Braun Martin, Vertreter der Jäger

Schmeller Franz, Vertreter der Jäger

Engelhard Rudolf, Kreisjagdberater

Häring Walter, Kreisjagdberater