Kreisheimatpflege
In der Vergangenheit geschaffene Werke von geschichtlicher, wissenschaftlicher, künstlerischer, städtebaulicher und volkskundlicher Bedeutung sollen bewahrt und gepflegt werden. Der (ehrenamtliche) bestellte Kreisheimatpfleger ist dabei ein sachkundiger Berater und Helfer.
Er ist bei verschiedenen behördlichen Verfahren zu hören bzw. zu beteiligen:
- Erlaubnisverfahren nach dem Denkmalschutzgesetz
- Baugenehmigungen für Baudenkmäler
- Sicherung der Forschung von Bau- und Bodendenkmälern
- Flurbereinigungsverfahren
- Baugebietsausweisung (insbesondere im Bereich von historischen Ensemble)
- Städtebauförderung
- Planfeststellungsverfahren
- Anlage neuer Friedhöfe
- Neu- oder Umbenennung von Straßen
Zu seinen Aufgaben gehört außerdem die Unterstützung bei
- der Pflege von Brauchtum, Trachten, Volksmusik, Volkstanz und Mundart
- der Betreuung von Heimatmuseen und privaten Sammlungen.
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Dr.-Ing.
Bergmann,
Norbert
Kreisheimatpfleger
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+49 8441 27-4561 | kreisheimatpflege@landratsamt-paf.de |
Hauptgebäude Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr