Kreisheimatpflege
In der Vergangenheit geschaffene Werke von geschichtlicher, wissenschaftlicher, künstlerischer, städtebaulicher und volkskundlicher Bedeutung sollen bewahrt und gepflegt werden. Der (ehrenamtliche) bestellte Kreisheimatpfleger ist dabei ein sachkundiger Berater und Helfer.
Er ist bei verschiedenen behördlichen Verfahren zu hören bzw. zu beteiligen:
- Erlaubnisverfahren nach dem Denkmalschutzgesetz
- Baugenehmigungen für Baudenkmäler
- Sicherung der Forschung von Bau- und Bodendenkmälern
- Flurbereinigungsverfahren
- Baugebietsausweisung (insbesondere im Bereich von historischen Ensemble)
- Städtebauförderung
- Planfeststellungsverfahren
- Anlage neuer Friedhöfe
- Neu- oder Umbennung von Straßen
Zu seinen Aufgaben gehört außerdem die Unterstützung bei
- der Pflege von Brauchtum, Trachten, Volksmusik, Volkstanz und Mundart
- der Betreuung von Heimatmuseen und privaten Sammlungen.
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Grahammer,
Franz
KreisheimatpflegerIn
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+49 8137 539613 | Grahammer@web.de |
Hauptgebäude Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr