Ebenhausener Weiher
Badesee mit Liegewiese, Volleyballnetz, Spielplatz (mit Rutsche ins Wasser), Abtrennung für Kinder und mobile Toiletten.
Der Weiher wurde im Rahmen der Flurbereinigung um 1970 erstellt.
Seine Fläche beträgt ca. 37 903 m²; die Uferlänge ca. 943 m und die Wassertiefe 8 m bis 10 m.

Bei der routinemäßigen Untersuchung der EU-Badestellen des Landkreises Pfaffenhofen wurden am Ebenhausener Weiher wiederholt Blaualgen festgestellt. Wie das Gesundheitsamt Pfaffenhofen mitteilt, sei vor allem im flachen Kinderbadebereich die Sichttiefe sehr schlecht. Zudem finde aufgrund dessen Lage und der zusätzlichen Abgrenzung zum restlichen Gewässer kaum ein Wasseraustausch statt.
Das Gesundheitsamt Pfaffenhofen hat daher für den Kinderbadebereich vorübergehend ein Badeverbot ausgesprochen. Für das restliche Gewässer bittet das Gesundheitsamt um eigenverantwortliches Badeverhalten.
„Kinder sind hinsichtlich ihres Immunstatus viel anfälliger als Erwachsene und die Gefahr, größere Mengen an Wasser zu verschlucken, liegt um ein deutliches höher“, so das Gesundheitsamt. Sollte sich auch im restlichen Gewässer die Sichttiefe weiter reduzieren, rät das Gesundheitsamt Pfaffenhofen in dem Weiher generell vom Baden ab. Es sei unbedingt auf die Warnhinweise im Uferbereich zu achten.
Eine Nachuntersuchung des Gewässers findet in der Kalenderwoche 29 statt.
Ergebnisse / Messwerte
EU Badegewässer Ebenhausener Weiher
EU-Einstufung der Badegewässerqualität 2025:
ausgezeichnete Badegewässerqualität

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2022
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2023
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2024
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Aufgrund des dauerhaften Nachweises von Cyanobakterien und der Gesamtbeurteilung des Gewässers
bestand seit 17.06.2025 ein Badeverbot, das bis zum Ende der offiziellen Badesaison fortbestand!
Die Badegewässerqualität wird während der Badesaison (15.05. – 15.09.) alle 4 Wochen überprüft, bei Bedarf auch häufiger.
Die einzelnen Überwachungsergebnisse sind immer nur Momentaufnahmen. Sie erlauben keine Gesamtaussage über die Badegewässerqualität.
Bei Grenzwertüberschreitungen erfolgt eine Nachkontrolle durch das Gesundheitsamt.
Im Einzelfall kann ein Badeverbot ausgesprochen werden.
Über ein Badeverbot oder Abraten vom Baden informieren wir Sie unverzüglich über Hinweisschilder vor Ort und im Internet.
Bedeutung der einzelnen Symbole
Gesundheitsamt
Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr
Das Gesundheitsamt ist derzeit telefonisch wie folgt erreichbar:
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