Ebenhausener Weiher
Badesee mit Liegewiese, Volleyballnetz, Spielplatz (mit Rutsche ins Wasser), Abtrennung für Kinder und mobile Toiletten.
Der Weiher wurde im Rahmen der Flurbereinigung um 1970 erstellt.
Seine Fläche beträgt ca. 37 903 m²; die Uferlänge ca. 943 m und die Wassertiefe 8 m bis 10 m.

Nach Mitteilung des Gesundheitsamtes Pfaffenhofen kann das bisherige Badeverbot im Kinderbadebereich des Ebenhausener Weihers vorerst aufgehoben werden.
Obwohl labordiagnostisch vereinzelt weiterhin Cyanobakterien nachgewiesen wurden, lässt die Gesamtbeurteilung des Gewässers ein Baden im Kinderbereich wieder zu.
Die aktuellen, sehr warmen Außentemperaturen stellen eine große Herausforderung für das ökologische Gleichgewicht aller Naturbadegewässer dar. Deshalb ist von allen Badegästen ein verantwortungsvolles und vorausschauendes Verhalten erforderlich. Neben möglichen gesundheitlichen Risiken ist insbesondere die erhöhte Unfallgefahr in trüben Gewässern zu beachten.
Wichtige Hinweise für Badegäste:
- Nicht baden, wenn Sie bis zu den Knien im Wasser stehen und die Füße nicht mehr sehen können.
- Aufs Baden verzichten, wenn deutlich sichtbare grün- oder blaugrüne Teppiche im Wasser vorhanden sind.
- Zum Schutz vor u.a. Zerkarien nach dem Baden duschen, gründlich abtrocknen und die Badebekleidung wechseln.
- Bitte aufgestellte Hinweisschilder an den Uferbereichen beachten und den dortigen Anweisungen folgen.
Ergebnisse / Messwerte
EU Badegewässer Ebenhausener Weiher
EU-Einstufung der Badegewässerqualität 2025:
ausgezeichnete Badegewässerqualität

|
2022
|
2023
|
2024
|
Aufgrund des dauerhaften Nachweises von Cyanobakterien und der Gesamtbeurteilung des Gewässers
bestand seit 17.06.2025 ein Badeverbot, das bis zum Ende der offiziellen Badesaison fortbestand!
Die Badegewässerqualität wird während der Badesaison (15.05. – 15.09.) alle 4 Wochen überprüft, bei Bedarf auch häufiger.
Die einzelnen Überwachungsergebnisse sind immer nur Momentaufnahmen. Sie erlauben keine Gesamtaussage über die Badegewässerqualität.
Bei Grenzwertüberschreitungen erfolgt eine Nachkontrolle durch das Gesundheitsamt.
Im Einzelfall kann ein Badeverbot ausgesprochen werden.
Über ein Badeverbot oder Abraten vom Baden informieren wir Sie unverzüglich über Hinweisschilder vor Ort und im Internet.
Bedeutung der einzelnen Symbole
Gesundheitsamt
Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr
Das Gesundheitsamt ist derzeit telefonisch wie folgt erreichbar:
Mo. - Fr. 08:00 - 12:00 Uhr,
Mo. - Do. 13:00 - 16:00 Uhr