Genehmigung

Die Art des Genehmigungsverfahrens ist abhängig von der Gesamthöhe einer Windenergieanlage. Kleinwindkraftanlagen bis 10 m Gesamthöhe sind genehmigungsfrei, bis 50 m Gesamthöhe besteht eine baurechtliche Genehmigungspflicht.

Damit höhere Windkraftanlagen gebaut werden dürfen, muss eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vorliegen. Dabei handelt es sich um eine gebundene Entscheidung. Das bedeutet: Wenn alle rechtlichen Vorgaben in Bezug auf die konkrete Windenergieanlage erfüllt sind, muss die Genehmigungsbehörde die Genehmigung erteilen.

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist ein sogenanntes „Integrierendes Verfahren" oder Verfahren mit Konzentrationswirkung. Das bedeutet, dass ein umfassender, anlagenbezogener Prüfmaßstab gilt, in dem zahlreiche weitere Genehmigungen wie Baurecht, Denkmalschutzrecht, Naturschutzrecht, Waldrecht miteingeschlossen werden.

Im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ist sicherzustellen, dass die Errichtung oder der Betrieb der Anlage keine schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG verursachen. Schädliche Umwelteinwirkungen lassen sich häufig durch Einhaltung bestimmter Auflagen verringern oder gänzlich vermeiden. In § 52 BImSchG ist die Überwachung der erteilten Auflagen beziehungsweise der Anforderungen an den Genehmigungsbescheid geregelt. Anlagen werden demnach regelmäßig durch die zuständigen Behörden überwacht, z.B. bezüglich des Schattenwurfs und Lärms.

Bereits im Genehmigungsverfahren, aber unter Umständen auch nachträglich, müssen im Einzelfall bei einer Überschreitung der jeweiligen Nacht- und Tagespegel, geeignete Schallschutzmaßnahmen festgelegt werden In Einzelfällen muss die Anlage z. B. zur Nachtzeit (22:00 bis 6:00 Uhr) in einem schallreduzierten Modus (Drehzahlbegrenzung) betrieben werden. Dies gilt z.B. für eine der Anlagen im Förnbacher Forst.

Im Genehmigungsverfahren wird die optische Wirkung einer Windenergieanlage beurteilt. Bei periodischem Schattenwurf, den ein Rotor verursacht, als auch bei Lichtreflexen („Disko-Effekt“) handelt es sich um Immissionen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Nicht als Immission gilt die sonstige Wirkung einer Anlage aufgrund der Eigenart der Rotorbewegung, die ein zwanghaftes Anziehen der Aufmerksamkeit mit entsprechenden Irritationen bewirken kann. Die Beurteilungsmaßstäbe zur Konkretisierung der Anforderungen finden sich in sogenannten Vollzugshinweisen.

Dort wird von der Maßgabe ausgegangen, dass eine Windenergieanlage nicht länger als 30 Minuten am Tag oder insgesamt 30 Stunden im Jahr Schatten auf ein Wohnhaus werfen darf. 

In der bau- bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigung wird daher verlangt, dass eine Windenergieanlage, die diese Werte überschreiten würde, mit einer Abschaltautomatik ausgerüstet werden muss, die die tatsächliche Schattenwurfdauer begrenzt. Die Abschaltungen werden dokumentiert und die Funktion des Schattenmoduls bzw. des Sensors regelmäßig durch die zuständigen Behörden überprüft.

Die Bürgerenergiegenossenschaft Pfaffenhofen hat die Abschaltautomatiken ihrer Anlagen so programmiert, dass keine Schattenwurfimmissionen an Wohnhäuser auftreten.

Werden durch den Bau einer Windenergieanlage Fledermäuse betroffen, wird von der Genehmigungsbehörde die Nutzung sogenannter Batcorder verlangt, die Fledermausrufe auf Gondelhöhe aufzeichnen und so einen Hinweis auf die Aktivitätszeiten der Tiere geben. Dies wird auch Gondelmonitoring genannt. Mit diesen Daten kann dann ein Abschaltalgorithmus für die Windkraftanlagen ermittelt werden, welches ein mögliches erhöhtes Tötungsrisiko stark verringern kann. In Bayern müssen Anlagen abgeschaltet werden, wenn zu erwarten ist, dass mehr als 2 Fledermäuse pro Jahr und Anlage getötet werden. Schon während des Monitorings zwischen 15. März und 15. November werden pauschale Abschaltzeiten vorgegeben.

Die Anlagen in Englmannsberg sind mit Batcordern ausgestattet und werden zu bestimmten Zeiten abgeschaltet. Auch für den Bürgerwindpark Pfaffenhofen sind sie vorgeschrieben und das Monitoring startet mit Inbetriebnahme.