Schall und Infraschall
Windräder verursachen Geräusche in verschiedenen Frequenzbereichen. Schallemissionen werden streng immissionsschutzrechtlich geprüft. Eine Überschreitung verbindlicher gesetzlicher Grenzwerte ist nicht genehmigungsfähig.
Die Beurteilung der Geräuschsituation bei Planung und Betrieb von Windenergieanlagen erfolgt immer im Einzelfall und nach der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm). Darin festgelegt sind Immissionsrichtwerte für einen wirksamen Schutz der Bevölkerung vor Lärm durch technische Anlagen. Die Bund/Länder- Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) gibt zusätzliche Hinweise, die die Anforderungen konkretisieren.
Erwiesen ist, dass der Geräuschpegel bereits in einem Abstand von wenigen hundert Metern nicht mehr von natürlichen Hintergrundgeräuschen wie Wind und Blätterrauschen zu unterscheiden ist.
Bereits im Genehmigungsverfahren aber unter Umständen auch nachträglich, müssen im Einzelfall bei einer Überschreitung der jeweiligen Nacht- und Tagespegel geeignete Schallschutzmaßnahmen festgelegt werden. In Einzelfällen muss die Anlage z. B. zur Nachtzeit (22:00 bis 6:00 Uhr) in einem schallreduzierten Modus (Drehzahlbegrenzung) betrieben werden. Dies gilt z.B. für eine der Anlagen im Förnbacher Forst.
Durch stetige technische Optimierung können die Schallemissionen durch Windenergieanlagen zusätzlich deutlich reduziert werden, damit die Anforderungen an den Schallschutz gewährleistet werden. So reduzieren gezahnte Hinterkanten an den Rotorblättern (Hinterkantenkamm, engl. Trailing Edge Serrations) den Lärmemissionspegel um 1-3 dB(A).
Eine gute Übersicht zum Thema Windenergieanlagen, Infraschall und Gesundheit gibt das Bayerische Landesamt für Umwelt:
Infraschall ist tieffrequenter Schall im nicht hörbaren Frequenzbereich von 1 bis 16 Hertz. Nahe der Grenze zum Hörschall braucht es bei 16 Hertz rund 79 dB, um Infraschall wahrzunehmen, bei tieferem Infraschall sind hohe Schallpegel ab 100 dB nötig, um die Wahrnehmungsschwelle zu erreichen. Infraschall und tieffrequente Geräusche sind allgegenwärtiger Teil unserer technischen und natürlichen Umgebung. So können z. B. Föhnwinde, schwerer Seegang oder aber auch das Abrollgeräusch von PKW- oder LKW-Reifen einen Schalldruck von über 100 dB erreichen. Die Insassen eines fahrenden PKW sind etwa 120 dB ausgesetzt (bei 20 Hertz).
Der von Windenergieanlagen ausgehende Infraschall ist im Wesentlichen abhängig von der Rotorgeschwindigkeit und der Bauart der Anlage. Er entsteht, wenn Rotorblätter am Turm vorbeistreichen, durch Vibrationen in den Flügeln und Turm und durch Turbulenzen an den Rotorblättern. Verschiedene Messungen zeigen, dass Infraschall in der Umgebung von Windenergieanlagen deutlich unter der Hör- und Wahrnehmungsschwelle liegt. Das Landesamt für Umwelt von Baden-Württemberg gibt in 150 m Entfernung zu einer Windenergieanlage im Frequenzbereich von 1 bis 100 Hertz Werte von unter 70 dB und damit unter der menschlichen Hörschwelle an.
Es gibt keinen wissenschaftlichen Nachweis einer schädlichen Wirkung von Infraschall unterhalb der Wahrnehmbarkeitsgrenzen. Aber die unbegründete Angst vor unhörbaren Effekten kann tatsächlich krankmachen („Nocebo-Effekt").
Von Windkraftgegnern werden gerne die Forschungsergebnisse von Prof. Vahl als Beleg für die Gefährlichkeit von Infraschall angeführt. In seinen Versuchen an isolierten Herzmuskelzellen hat dieser bei Schalldrücken über 100 dB Effekte festgestellt und diskutiert deswegen einen Infraschallgrenzwert von 80 dB. Für Windenergieanlagen wäre dieser Grenzwert tatsächlich unproblematisch – für die Autohersteller jedoch eine Katastrophe. Bereits mit fünf Minuten Autobahnfahrt bei moderater Geschwindigkeit liegt die Infraschall-Tagesbelastung bei 80,4 dB.
Das Bayreuther Zentrum für Ökologie und Umweltforschung der Universität Bayreuth hat die Intensität des Infraschalls bei einer Autofahrt mit einem Ford Fokus Turnier TDCi (Dieselmotor 116PS, Bj. 2011) mit der eines Windrads in Harsdorf verglichen. Bei 3,5 Stunden Autofahrt wurden die Insassen dabei einer Infraschallenergie ausgesetzt, die über 27 Jahre Aufenthalt in 300 m Abstand zu einem Windrad entsprechen.
Fakt: Infraschall ist nicht gleich Infraschall. Ganz entscheidend sind Frequenz und Schalldruck. Bei Windenergieanlagen werden die Grenzwerte für Infraschall leicht eingehalten, sie können dagegen im PKW-Innenraum erheblich höher sein.
- Bayerisches Landesamt für Umwelt, TA Lärm
- Bund/Länder- Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI), Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen (WKA), 2016
- Landesamt für Umweltschutz, Windenergieanlagen, Infraschall und Gesundheit, 2022
- Landesamt für Umwelt Baden-Würtemberg, Windenergie und Infraschall, 2024
- Bayreuther Zentrum für Ökologie und Umweltforschung, Infraschall - Messung und Auswertung
- DNV GL, Trailing Edge Serrations, 2016