Schattenwurf

Je nach Wetter und Sonnenstand können die Rotorblätter einer Windenergieanlage bewegte Schatten werfen. In welchem Ausmaß dies jeweils der Fall ist, wird im Genehmigungsverfahren untersucht, da Schattenwurf und Lichtreflexe („Disko-Effekt“) als Immissionen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) gelten.  Es müssen ausführliche Gutachten erbracht werden, in denen die Einwirkung des Schattens auf die nächstgelegenen Wohnorte genau berechnet werden.

Die Beurteilungsmaßstäbe zur Konkretisierung der Anforderungen finden sich in sogenannten Vollzugshinweisen:

Beschattungszeiten von maximal 30 Stunden pro Jahr und höchstens 30 Minuten pro Tag an einem Wohnort gelten als nicht erheblich belästigend. Werden die zulässigen Werte überschritten, muss eine Schattenabschaltvorrichtung eingebaut werden.

Das Bayerische Landesamt für Umwelt hat eine Simulation für den Schattenwurf von Windenergieanlagen entwickelt. Dort kann ein Standort eingegeben und der Schattenwurf im Tagesverlauf angezeigt werden.

Die Bürgerenergiegenossenschaft Pfaffenhofen hat die Abschaltautomatiken ihrer Anlagen so programmiert, dass gar kein Schatten auf Wohnhäuser fällt.