Strompreisbildung

Grundsätzlich kann zwischen zwei Strompreisen unterschieden werden:

1. Endverbraucherpreis:

Dieser Preis wird von Endkunden an den Stromlieferanten bezahlt. Er setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen und betrug 2025 für Haushalte mit einem Stromverbrauch von 3.500 kWh durchschnittlich 38,8 Cent pro Kilowattstunde:

  • Kosten für Strombeschaffung, Vertrieb, Service und Dienstleistungen des Lieferanten (ca. 40 %, 16,12 ct/kWh)
  • Regulierte Netzentgelte für Kosten der Netzinfrastruktur, die regional variieren (ca. 28 %, 10,96 ct/kWh)
  • Steuern, Abgaben und Umlagen als staatlich veranlasste Preisbestandteile (ca. 32 %, 12,72 ct/kWh)

Deutsche Haushalte zahlen im europäischen Vergleich hohe Strompreise, was unter anderem an den Netzentgelten und staatlichen Abgaben und Steuern liegt.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere der Windkraft, erfordert umfangreiche Investitionen in den Ausbau und die Verstärkung der Stromnetze. Diese Kosten werden über die Netzentgelte auf alle Verbraucher umgelegt und führen zu steigenden Strompreisen. Kritiker sehen darin eine finanzielle Belastung, die durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien verursacht wird. Gleichzeitig bleibt die tatsächliche Entlastung für Verbraucher oft hinter den Erwartungen zurück, da trotz Windkraftausbau die Strompreise hoch bleiben oder steigen können.

Der Netzausbau ist allerdings eine notwendige Investition, um die Energiewende und die Versorgungssicherheit bei weiter steigenden Verbräuchen zu gewährleisten. Ohne den Ausbau der Netze könnten erneuerbare Energien nicht in ausreichendem Maße genutzt werden. Es werden staatliche Förderprogramme und Entlastungsmaßnahmen umgesetzt, um die finanziellen Belastungen für Verbraucher zu mildern. Langfristig tragen Windkraft & Co. durch günstige Erzeugungskosten zur Stabilisierung und Senkung der Strompreise bei.

2. Großhandelspreis:

Der Großhandelspreis ist die Grundlage für die Kosten der Strombeschaffung, die Stromversorger an der Börse oder im außerbörslichen Handel zahlen. Seit der Energiekrise 2022 sind die Großhandelspreise zwar gesunken, liegen aber noch über dem Niveau vor der Krise. Gründe sind unter anderem Änderungen bei Liefer- und Herkunftsquellen für Gas, CO₂-Kosten und geopolitische Unsicherheiten.

Aktuelle Börsenstrompreise und ihre zeitliche Entwicklung finden Sie z.B. auf den Seiten der Energy-Charts der Frauenhofer-Gesellschaft:

Der Stromgroßhandel setzt sich aus börslichem und außerbörslichem Großhandel zusammen.

Der Stromhandel in Deutschland basiert laut dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) größtenteils auf langfristigen Abnahmeverträgen, die direkt zwischen den Stromerzeugern und den Energieversorgern abgeschlossen werden. Dieses außerbörsliche Stromhandelsgeschäft wird auch OTC-Handel, Freihandel oder Direkthandel genannt. Weite Teile der Kraftwerksleistung werden bereits im Voraus verkauft.  So können Stromkäufer – von der Großindustrie bis zu städtischen Energieversorgern – Preisschwankungen vermeiden und Erzeuger können ihre Investitionen besser planen.

An der Strombörse werden die restlichen Strommengen mit unterschiedlichen Zeithorizonten gehandelt:

  • Terminmarkt: Hier werden mittel- und langfristige Verträge geschlossen. Die Preisentwicklung am Terminmarkt ist wesentlich für die Kosten, die den Energieversorgern beim Gas- und Stromeinkauf entstehen und die sich in den Preisen für Haushaltskunden niederschlagen.
  • Spotmarkt: Hier wird Strom sehr kurzfristig gehandelt, für den Folgetag am Day-Ahead-Markt, sowie für den aktuellen Tag am Intraday-Markt.

Grundsätzlich ist für die Netzstabilität und die Versorgungssicherheit entscheidend, dass Stromangebot und -nachfrage ausgeglichen sind und nur so viel Strom ins Netz eingespeist wird, wie auch verbraucht wird. Dazu gibt es einen Bilanzkreis als virtuelles Energiemengenkonto, das vom Übertragungsnetzbetreiber geführt wird. Hier wird sichergestellt, dass Stromabnahme und -erzeugung innerhalb der Regelzone für den Folgetag in jeder Viertelstunde übereinstimmen. Die sogenannten Bilanzkreisverantwortlichen (Erzeuger, Stromhändler, Vertriebe und große Industrieverbraucher) müssen im Vorfeld einen Fahrplan vorlegen und die Ein- und Ausspeisung genau planen, damit ihre Bilanz ausgeglichen ist. Am Tag vor dem Lieferdatum bereiten sie auf Grundlage der bestehenden Verträge, die im Terminmarkt in der Regel Jahre im Voraus vereinbart wurden, diese optimierte Einsatzplanung vor.

Noch frei verfügbare Erzeugungskapazitäten und der über das EEG geförderte Strom aus Erneuerbaren werden dann am Spotmarkt im Day-Ahead-Handel in einem Auktionsverfahren nach dem Merit-Order-Prinzip verkauft. Einkäufer beschaffen hier ihre Restmengen oder verkaufen Überschüsse, wenn die Prognosen sich geändert haben.  Für noch kurzfristigere Korrekturprozesse, etwa bei aktualisierten Wettervorhersagen für Einspeisung von erneuerbarem Strom, gibt es den Intraday-Handel. Für die letzten Abweichungen beschaffen die Übertragungsnetzbetreiber Regelenergie, die auf Anweisung abgerufen werden kann.

Die Börsenstrompreise des Spotmarkts finden Sie auf den Seiten der Energy-Charts der Frauenhofer-Gesellschaft:

In sehr seltenen Situationen kann der Strompreis am Spotmarkt auch negativ werden: Wenn das Angebot – etwa durch sehr hohe Einspeisungen aus Wind und Sonne – die Nachfrage deutlich übersteigt und nur begrenzte Flexibilität im Netz oder in der Erzeugung vorhanden ist, resultieren negative Preise. Das bedeutet, dass Erzeuger dafür bezahlen müssen, Abnehmer für ihren Strom zu finden, weil konventionelle Anlagen oft nicht schnell genug abgeregelt werden können und es zu einem Überangebot kommt. Solche negativen Preisphasen treten besonders an Wochenenden, Feiertagen oder bei starker Einspeisung Erneuerbarer auf und werden durch das Merit-Order-Prinzip am Spotmarkt sichtbar. Laut Bundesnetzagentur traten 2025 in 6,5 % der Stunden negative Großhandelspreise für Strom auf.

Der über das EEG geförderte Strom aus Erneuerbaren wird am Spotmarkt im Day-Ahead-Handel verkauft. Als Preisfindungsverfahren fungiert hier das Merit-Order-Prinzip, bei dem im Zusammenspiel von preisabhängigem Angebot und Nachfrage ein Markträumungspreis entsteht, d.h. der Gleichgewichtspreis, bei dem Angebot und Nachfrage übereinstimmen. Für die Einsatz-Reihenfolge werden zunächst alle Kraftwerksangebote aufsteigend nach ihren Grenzkosten, d.h. ihren variablen Stromerzeugungskosten, geordnet. In den Kosten für jede erzeugte MWh sind hier nur die direkt durch die Stromproduktion entstehenden Kosten und keine Fixkosten enthalten. Es handelt sich dabei überwiegend um Brennstoffkosten, aber auch Kosten für Emissionszertifikate.  Anders als bei Anlagen erneuerbarer Energien müssen Betreiber von Kohle- oder Gaskraftwerken also Geld ausgeben, wenn sie Strom erzeugen wollen. In der Einsatz-Reihenfolge wird zuerst der günstigste Strom genutzt, dann teurere Kraftwerke, bis die Nachfrage gedeckt ist. Müssen an Tagen mit wenig Strom aus erneuerbaren Energien Gaskraftwerke zugeschaltet werden, steigen die Börsenpreise daher an.

Der Preis wird im Merit- Order-Prinzip also durch das teuerste noch benötigte Kraftwerk festgelegt. Dieses System schafft Transparenz und Effizienz: Es gewährleistet, dass der Bedarf stets zum niedrigsten möglichen Preis gedeckt wird, da kein teureres Kraftwerk zum Zuge kommt, solange günstigere Kapazitäten verfügbar sind.

Zunächst haben Wind- und Solarstrom durch ihre niedrigen Kosten einen preisdämpfenden Effekt, weil sie teure fossile Kraftwerke verdrängen. An windreichen oder sonnigen Tagen sinken die Strompreise oft deutlich. Umgekehrt steigen die Preise, wenn wenig erneuerbare Energie verfügbar ist und teure Gaskraftwerke einspringen müssen.

So führte die Energiekrise 2022/23 mit hohen Gaspreisen dazu, dass oft Gaskraftwerke als letzte benötigt wurden – mit der Folge extrem hoher Strompreise am Markt. Gleichzeitig speisten Wind- und Solaranlagen so viel günstigen Strom ein wie nie zuvor. Ohne diesen Beitrag der Erneuerbaren wären die Preise noch weit stärker gestiegen. Umgekehrt wurde aber auch deutlich, wie stark der Strompreis vom teuersten Energieträger abhängt.

Insgesamt gilt: Je mehr günstige erneuerbare Energie zur Verfügung steht, desto seltener müssen teure Reservekraftwerke einspringen – das durchschnittliche Preisniveau am Strommarkt sinkt und extreme Preisspitzen werden abgefedert. Erneuerbare Energien leisten damit nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz, sondern wirken auch marktpreisstabilisierend.  Dabei sind sie aber ein Baustein der notwendigen Energiewende, die weitere Anstrengungen, z. B. in den Bereichen Versorgungssicherheit, Flexibilität und Speicherung erfordert.

Die Energiewende mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien, der Elektrifizierung der Mobilitäts- und Wärmesektoren, sowie nötiger Transformationstechnologien (z.B. Energiespeicher) durch den nötigen Ausbau im Übertragungs- und Verteilnetz Kosten, die durch Netzentgelte auf die Gemeinschaft der Stromkunden umgelegt werden. Sie machten 2025 mit 11 ct/kWh 28 % des Endverbraucherpreises aus. Laut Netzentwicklungsplan (NEP 2023-2037/2045) müssen bis 2045 über 18.000 Kilometer Netz verstärkt oder neu errichtet werden. Eine Studie des gewerkschaftsnahen Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) schätzt, dass bis zum Jahr 2045 651 Milliarden Euro in den Ausbau der Stromnetze investiert werden müssen. Eine Studie der ef. Ruhr GmbH kommt auf einen Netzausbaubedarf von 732 Milliarden Euro, womit sich die Netzentgelte der Haushaltskunden mit Bezug auf das Jahr 2024 mehr als verdoppeln würden.

Die Investitionen in neue Technologien und Netze sind Teil einer nachhaltigen Energieversorgung, die langfristig Kosten spart, indem sie fossile Brennstoffe ersetzt und Klimaschäden reduziert. Erneuerbare Energien machen Strom zunehmend unabhängiger von volatilen Rohstoffpreisen und geopolitischen Risiken. Zudem werden durch technologische Innovationen und Effizienzsteigerungen die Kosten für Speicher und Netzausbau voraussichtlich sinken.

Einen Überblick über den aktuellen Datenstand für die Nutzung erneuerbarer Energien in Deutschland, der EU und weltweit bis einschließlich 2023 finden Sie hier:

Das Merit-Order-Prinzip erklärt anschaulich, wie Strompreise am Großhandelsmarkt entstehen. Durch die Priorisierung der billigsten Erzeuger (wie Windkraft) sorgt es für kosteneffiziente Stromproduktion. Windenergie und andere Erneuerbare haben dabei einen doppelten Nutzen: Sie sind CO₂-ärmer und senken durch den Merit-Order-Effekt die Strompreise für Verbraucher und Wirtschaft. Allerdings hat die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt, dass die Merit-Order in extremen Marktlagen (etwa bei Gasknappheit) auch Schattenseiten hat – nämlich sehr hohe Preise und Verteilungswirkungen zugunsten der inframarginalen Erzeuger. Damit sind Erzeuger gemeint, die Strom zu niedrigen Produktionskosten herstellen können, wie Erneuerbare Energien, aber auch Kernenergie und Braunkohle. Die Politik hat darauf mit kurzfristigen Eingriffen (z. B. Strompreisbremse) und strukturellen Anpassungen (Strompreispaket, angedachte Marktreformen) reagiert, ohne den grundlegenden Mechanismus abzuschaffen.

Mittelfristig wird das Merit-Order-Prinzip voraussichtlich bestehen bleiben, jedoch von neuen Marktmechanismen begleitet werden. Langfristige Stromverträge und Differenzverträge sollen Preisspitzen abfedern und Investitionssicherheit bieten, während mehr Speicher und Flexibilität im System dafür sorgen müssen, dass erneuerbare Energie jederzeit genutzt werden kann. Windkraft wird aufgrund ihrer wachsenden Bedeutung weiterhin eine zentrale Rolle in der Preisbildung spielen – je mehr Windstrom verfügbar ist, desto geringer die Abhängigkeit von teuren fossilen Spitzenlastkraftwerken. Die Entkopplung von Strom- und Gaspreis ist dabei ein erklärtes Ziel vieler Reformüberlegungen, damit künftige Gaskrisen sich nicht mehr eins zu eins auf die Strompreise durchschlagen.

Die Funktionsweise der Merit-Order steht im Zentrum vieler aktueller energiepolitischer Diskussionen. Insbesondere seit der Energiekrise 2022 fragen sich Politik, Wirtschaft und Verbraucher, ob das derzeitige Strommarktdesign optimiert oder reformiert werden muss, um extreme Preissituationen abzufedern und eine faire Kostenverteilung zu gewährleisten. Im Folgenden werden einige wichtige Aspekte und Entwicklungen beleuchtet:

Debatte um das Strommarktdesign:

Die drastisch gestiegenen Gaspreise während der Energiekrise 2022/23 führten zu sehr hohen Strompreisen an der Börse. Plötzlich geriet das Merit-Order-Prinzip ins Kreuzfeuer der Kritik: Viele Verbraucher verstanden nicht, warum billig produzierter Ökostrom zu Rekordpreisen verkauft wird, nur weil ein Gaskraftwerk den Preis setzt. Es entstand der Eindruck, das System belohne Krisengewinnler (Stichwort: „Übergewinne“), da Betreiber von Wind, Solar, Wasser aber auch von abgeschriebenen Kohle- und Kernkraftwerken hohe Erlöse erzielten, ohne dass ihre Kosten gestiegen waren. Diese Diskussion führte zur Einführung einer zeitlich befristeten Erlösabschöpfung: In Deutschland und der EU wurde ab Winter 2022/23 gesetzlich festgelegt, dass Stromerzeuger ab einem gewissen Preisniveau einen Teil ihrer Mehrerlöse abgeben müssen, um damit Entlastungsmaßnahmen zu finanzieren (faktisch eine Art Übergewinn-Abgabe). Zugleich wurde immer lauter über Reformen des Marktdesigns diskutiert.

Auf EU-Ebene wird weiter geprüft, wie man die Abhängigkeit der Strompreise von Gaspreisen verringern kann, etwa durch langfristige Verträge und neue Marktmechanismen.

Strompreisbremse für Verbraucher:

Um akut zu helfen, führte die Bundesregierung am 1. Januar 2023 eine zeitlich begrenzte Strompreisbremse ein. Diese deckelte den Preis für einen Großteil des Verbrauchs (für Haushalte z. B. 80 % des Vorjahresverbrauchs zu 40 ct/kWh) und sollte so die Bürger vor ruinösen Stromrechnungen schützen. Finanziert wurde die Strompreisbremse im Wesentlichen durch die erwähnte Abschöpfung von Erlösen bei den Stromproduzenten mit günstigen Erzeugungskosten. Damit griff der Staat in einer Notsituation indirekt ins Marktgeschehen ein, ohne jedoch das Merit-Order-Prinzip an sich abzuschaffen – denn an der Börse wurde weiterhin nach Merit-Order gehandelt, nur die Endkundenpreise wurden subventioniert.

Netzentgelte und weitere staatliche Entlastungsmaßnahmen:

Die Bundesregierung setzt nun Maßnahmen um, die bei den Energiekosten zu einer Gesamtentlastung von 10 Milliarden Euro jährlich führen sollen. Der Bund bezuschusst ab 2026 die Übertragungsnetzentgelte für die kommenden 4 Jahre mit 26 Milliarden Euro und senkt damit die Stromkosten für Privathaushalte, Mittelstand und Industrie. Für einen Haushalt mit einem Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden beträgt die Entlastung etwa 100 Euro im Jahr.

Die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe wird gesenkt und energieintensive Industrie mit einem Industriestrompreis und Strompreiskompensation unterstützt. Durch die Abschaffung der Gasspeicherumlage sollen Gaskraftwerke in Zukunft günstiger produzieren können und sich dadurch dämpfend auf Strompreise auswirken.