Chlorung des Trinkwassers im gesamten Versorgungsgebiet des Wasserversorgers „Wasserwerk Wolnzach“.
Grund hierfür ist der wiederholte Nachweis einer bakteriellen Verunreinigung in den durchgeführten Laboruntersuchungen.
Das Trinkwasser wird bei der Einspeisung in das Netz gechlort. Von der Chlorung betroffen ist damit das gesamte Marktgebiet mit Thongräben und Teile von Jebertshausen. Die Konzentration bewegt sich innerhalb der von der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwerte.
Das Trinkwasser wird aufgrund der Chlorung einen eigenen, anderen Geruch aufweisen, als es die Kunden sonst von ihrem Trinkwasser gewohnt sind. Gechlortes Trinkwasser ist allerdings in keiner Weise gesundheitsschädlich. Lediglich für Aquarien ist gechlortes Wasser nicht geeignet.
Als weitergehende Vorsorgemaßnahme bleibt das Abkochgebot bis auf Weiteres bestehen.
Die Chlorung des Trinkwassers wird so lange aufrechterhalten, bis nachgewiesen ist, dass bei den Verbrauchern wieder Wasser in Trinkwasserqualität ankommt.
Über Änderungen der erforderlichen Maßnahmen und der gegenwärtigen Situation werden Sie umgehend informiert. Bitte achten Sie hierfür auch auf Veröffentlichungen in der Lokalpresse!
FAQ
Was ist Chlor?
Chlor ist ein chemisches Element, das zur Gruppe der Halogene gehört. In der Natur kommt Chlor vorrangig als Chlorid vor und ist den meisten als Bestandteil von Salzen wie Natriumchlorid (Kochsalz) bekannt. Chlor wird als Desinfektionsmittel gegen bakterielle Erreger eingesetzt.
Gesetzlicher Grenzwert für Chlor im Trinkwasser
Gemäß Trinkwasserverordnung liegt der Grenzwert der Chlorkonzentration bei 0,3 Milligramm pro Liter Wasser. Zur Veranschaulichung: 1.000 Liter Wasser (entspricht dem Inhalt von etwa zehn Badewannen) dürfen lediglich einen Tropfen Chlor enthalten.
Ist das gechlorte Wasser gesundheitsschädlich?
Nein. Die zur Desinfektion des Trinkwassers eingesetzten Konzentrationen sind gesundheitlich unbedenklich.
Kann ich das gechlorte Wasser für mein Aquarium verwenden?
Für Aquarien ist das gechlorte Wasser nicht geeignet.
Warum Chlorung?
Für Trinkwasser gelten sehr hohe Sicherheitsanforderungen, die im Interesse der Bevölkerung sind. Die Chlorung des Wassers dient der Desinfektion, also der Inaktivierung oder Abtötung von Keimen.
Kann ich als Verbraucher die Maßnahmen unterstützen?
Ja. Die regelmäßige (aber bewusste) Nutzung aller Wasserhähne im Haus hilft, die Leitungen zu spülen, damit das Wasser nicht in den Leitungen steht sondern in Bewegung ist und sich das Chlor gut verteilen kann.
Was ist für die Spülmaschine zu beachten?
Wenn die Maschine abschließend mit heißem Wasser spült, bestehen gegen die Benutzung der Spülmaschine keine Bedenken.
Kann die Kaffeemaschine verwendet werden?
Kaffeemaschinen sollten für die Dauer des Abkochgebotes nur mit abgekochtem oder verpacktem Wasser betrieben werden. Für gechlortes Wasser sind keine besonderen Maßnahmen zu beachten.
Was ist bei der Körperpflege - z.B. Duschen oder Zähneputzen – zu beachten?
Für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein. Während der Dauer des Abkochgebotes sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
Gelten für Kinder besondere Maßnahmen?
Nein, Kinder können abgekochtes bzw. gechlortes Wasser ohne Bedenken verzehren und benutzen. Auch die Zubereitung von Säuglingsnahrung kann mit abgekochtem bzw. gechlortem Wasser erfolgen.
Was müssen sensible Personen beachten?
Für Schwangere gelten keine besonderen Empfehlungen.
Sofern sie eine Chlorunverträglichkeit haben, sollte das Wasser vorher abgekocht werden.
Können Tiere (auch Haustiere) das verunreinigte bzw. das gechlorte Leitungswasser bedenkenlos und nicht abgekocht trinken?
Tiere können bedenkenlos nicht abgekochtes Leitungswasser trinken. Sie verfügen in der Regeln über ein robustes Immunsystem – auch in freier Natur trinken Tiere Wasser, das keine Trinkwasserqualität hat (z.B. aus Pfützen, Seen oder Flüssen). Die Verkeimung macht Tieren im Regelfall also nichts aus. Auch der Chlorgehalt des Wassers ist unbedenklich.