Ausbildungs- und Aufstiegsfortbildung gefördert

19. Januar 2024: 150 Anträge zur Gewährung von Ausbildungsförderung hat das Landratsamt Pfaffenhofen im letzten Jahr bearbeitet. Dies teilte Richard Lechner, Leiter des Sachgebiets Besondere soziale Angelegenheiten, Senioren am Landratsamt Pfaffenhofen jetzt bei der Vorstellung seines Berichts für das Jahr 2023 mit.

Die Ausgaben von Bund und Land belaufen sich auf insgesamt rund 501.000 € (Vorjahr: 510.000 €), davon 10.695 € (31 x 345 €) für den zweiten Heizkostenzuschuss.

Die Aufstiegsförderung ist ein gesetzlich geregeltes Förderangebot für Personen, die eine berufliche Fortbildung anstreben. Es setzt sich aus unterschiedlichen Förderkomponenten zusammen und beinhaltet u. a. Beiträge zum Lebensunterhalt als Vollzuschuss, die anteilige Übernahme der Kosten für Lehrgänge und Kurse sowie die Vergabe von zinsgünstigen Darlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Im Bereich der Aufstiegsfortbildung bewilligte das Amt für Ausbildungsförderung insgesamt 630 Fortbildungsmaßnahmen (Vorjahr: 595). Die Ausgaben betrugen hier rund 2,03 Mio. € (Vorjahr: 1,75 Mio. €). Zusätzlich wurde der zweite Heizkostenzuschuss in Höhe von 54.855 € (159 x 345 €) ausbezahlt.

52 Industriemeister/innen, 28 Erzieher/innen, 27 Wirtschaftsfachwirte/innen, 19 Betriebswirte/innen sowie 12 Elektrotechnikermeister/innen bilden die Spitzengruppe der geförderten Aufstiegsförderungsberufe.

Fachkräfte, die sich nach dem Aufstiegs-BAföG in Vollzeit fortbilden, erhalten bis zu monatlich 963 € Unterstützung zum Lebensunterhalt. Der Lebensunterhalt wird jetzt als Vollzuschuss gezahlt. So erhält z. B. eine angehende Erzieherin bzw. ein angehender Erzieher an der Fachakademie unter bestimmten Voraussetzungen einen monatlichen Zuschuss von 841 € als Vollzuschuss. Der Zuschussanteil zu den Fortbildungskosten beträgt 50 %.

Eine Handwerksmeisterin bzw. ein Handwerksmeister erhält zur Finanzierung der Lehrgangsgebühren einen einkommens- und vermögensunabhängigen Maßnahmenbeitrag. Bei anfallenden Kosten von ca. 6.500 € beträgt der Zuschuss 3.250 € (50 %), für die Restkosten kann ein zinsloses Darlehen beantragt werden. Dieses Darlehen ist während der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren zins-und tilgungsfrei.

Je nach Fallgestaltung kann sich auch noch ein zusätzlicher Unterhaltsbeitrag errechnen.