Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm: Antragsphase vom 15. Januar bis 22. Februar

11. Januar 2024: Der Abschluss von Verträgen im Rahmen des Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramms ist vom 15. Januar bis 22. Februar möglich. Darauf hat die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen jetzt hingewiesen.

„Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm ist dabei ein wichtiges Instrument für die Umsetzung der Bayerischen Biodiversitätsstrategie und für den Aufbau des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000“, so Landrat Albert Gürtner. Mit dem Vertragsnaturschutzprogramm werden ökologisch wertvolle Lebensräume, die auf eine naturschonende Bewirtschaftung angewiesen sind, erhalten und optimiert.

Landwirte, die im Rahmen des Förderprogramms auf freiwilliger Basis ihre Flächen fünf Jahre nach den Zielen des Naturschutzes bewirtschaften, erhalten für ihre Leistung ein angemessenes Entgelt. Es honoriert die auf Naturschutzziele abgestimmte Bewirtschaftung von Wiesen, Weiden, Äckern und Teichen in ökologisch wertvollen Gebieten.

Im Landkreis Pfaffenhofen liegt der Schwerpunkt auf dem Erhalt der traditionell extensiv bewirtschafteten Kulturlandschaft als Lebensraum zahlreicher bedrohter Tier- und Pflanzenarten. Albert Gürtner: „Landwirte, die sich für das Vertragsnaturschutzprogramm entscheiden, setzen sich mit ihrer Arbeit für den Arten- und Biotopschutz im Landkreis ein. Um den Artenverlust zu stoppen, ist sowohl die Verlängerung auslaufender Verträge, als auch die Aufnahme weiterer Flächen in das Förderprogramm wünschenswert.“ Die heute vielfach bedrohten Lebensräume heimischer Tier- und Pflanzenarten könnten so erhalten werden.

Alle Vertragsteilnehmer aus dem Jahr 2019, die ab 2024 ihren Vertrag verlängern möchten, erhalten basierend auf der von der Unteren Naturschutzbehörde durchgeführten Abfrage ihr Bewertungsblatt per Post oder E-Mail zugesandt.

Bisherige Vertragsnehmer, die noch keine Rückmeldung auf eine versandte Abfrage gegeben haben, werden gebeten, diese noch telefonisch, per E-Mail oder auf dem Postweg (Landratsamt Pfaffenhofen, Untere Naturschutzbehörde, Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen) nachzuholen:

Franziska Wenger, Tel. +49 8441 27-3186, franziska.wenger@landratsamt-paf.de
Veronica Groß, Tel. +49 8441 27-3187, veronica.groß@landratsamt-paf.de
Theresa Mahl, Tel. +49 8441 27-316, theresa.mahl@landratsamt-paf.de 

Für alle Neuinteressenten sowie weiteren Fragen stehen die drei Mitarbeiterinnen ebenfalls gerne zur Verfügung.

Nach der gemeinsamen Erarbeitung eines Maßnahmenkonzepts für die Interessenten eines Neuabschlusses wird diesen ein Bewertungsblatt per Post oder E-Mail zugesandt. Die im Bewertungsblatt enthaltenen Daten werden zeitgleich elektronisch an das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten übertragen. Über den iBALIS-Account können die Bewirtschafter die vereinbarten Maßnahmen noch einmal einsehen und diese final bestätigen. Zu beachten ist, dass auch die endgültige Beantragung über den iBALIS-Account bis spätestens 22. Februar 2024 durch den Bewirtschafter erfolgen muss.

In der Mehrfachantragsphase 2024 ist dann zusätzlich ein Eintrag der geeigneten Nutzungscodes (NC) bei den für das Vertragsnaturschutzprogramm vorgesehenen Feldstücken erforderlich. Sofern hierzu Fragen auftreten, können diese direkt mit den zuständigen Sachbearbeitern des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten geklärt werden. Auch hinsichtlich der weiteren Möglichkeiten zur ökologischen Bewirtschaftung von Feldstücken im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) und der aufgrund der Gemeinsamen Agrarreform 2023 in der ersten Säule als Ökoregelungen (ÖR) zu beantragenden Förderungen können die Bewirtschafter direkt mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Kontakt treten.

Ein besonderes Augenmerk sollte bei der Planung der ökologischen Bewirtschaftung von Feldstücken im Rahmen der unterschiedlichen Förderprogramme auf die Kombinierbarkeit der Maßnahmen gelegt werden, damit bei der zu einem späteren Zeitpunkt erfolgenden Mehrfachantragstellung keine Unstimmigkeiten auftreten.