Bewerbungen für Förderprogramm „go-digital“

12. Januar 2024: Die zunehmende Digitalisierung des gesamten Geschäftsalltags gehört aktuell oft zu den größten Herausforderungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie das Handwerk.
Das Förderprogramm unterstützt bei der Umsetzung digitaler Geschäftsprozesse.

Um sich nachhaltig im Wettbewerb behaupten zu können, ist es wichtig, die Digitalisierung in allen Geschäftsprozessen fest zu etablieren. Hier setzt das Förderprogramm „go-digital" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) an. Das Kommunalunternehmen Strukturentwicklung Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm (KUS) informiert.

Individuell und praxiswirksam verspricht das Programm Beratungs- und Umsetzungsleistungen, für eine service- und kundengerechte sowie effiziente und sichere Unterstützung auf dem Weg in die digitale Zukunft. Konkret gefördert werden die Module „Digitalisierungsstrategie“, „IT-Sicherheit“, „Digitalisierte Geschäftsprozesse", „Datenkompetenz – go-data“ und „Digitale Markterschließung". Auch bei der Einführung von Homeoffice-Lösungen kann go-digital genutzt werden.

„Das Förderprogramm hilft nicht nur bei der Optimierung von eigenen Prozessen, der bestmöglichen Verwendung von Daten und der Erschließung neuer Marktanteile, sondern finanziert auch Maßnahmen, mit denen Sie Ihren Betrieb vor dem Verlust sensibler Daten schützen“, betont KUS-Vorstand Johannes Hofner die Vorzüge.

Um die Betriebe in bürokratischen Erfordernissen zu entlasten, wird die Antragsstellung und weitere Abwicklung komplett von den Beratungsunternehmen übernommen. Förderberechtigt sind Betriebe der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerkes mit weniger als 100 Mitarbeitern, einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro sowie einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Ferner greift die Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung.

Förderfähig sind Beratungsleistungen mit einem Fördersatz von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr. Firmen, welche bereits für mindestens ein Fördermodul zugelassen sind und ihr Spektrum an Digitalisierungsprojekten noch erweitern möchten, können noch bis zum 15. Februar Anträge für Nachautorisierungen einreichen.

Weitere Informationen zum Programm, dem Anmeldeverfahren sowie den digitalen KUS-Angeboten finden interessierte Betriebe unter: www.kus-pfaffenhofen.de/digitalisierung