Hochwasser 2024 - Stand Auszahlung Soforthilfen und Notstandsbeihilfen
Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind beim Landratsamt Pfaffenhofen insgesamt rund 1.900 Anträge eingegangen. Davon betreffen rund 1.540 die Soforthilfen Haushalt/Hausrat, 220 die Soforthilfen Ölschäden an Gebäuden und 140 den Bereich Notstandsbeihilfen aus dem Härtefonds. Rund 100 Anträge sind zurückgenommen worden bzw. mussten abgelehnt werden.
Soforthilfen
Insgesamt rund 1.370 Soforthilfeanträge für Haushalt/Hausrat und Ölschäden an Gebäuden wurden bisher von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landratsamts abgewickelt. Rund 3,9 Mio. € wurden ausbezahlt. Derzeit werden die Soforthilfeanträge für Ölschäden an Gebäuden bearbeitet.
Die Soforthilfeanträge werden nach den Vorgaben der erlassenen Staatl. Soforthilferichtlinie bearbeitet.
Demnach wird, wenn eine Versicherbarkeit vorliegt, ein Abschlag in Höhe von 50 % ausbezahlt.
Haushalt/Hausrat
Für den Bereich Haushalt/Hausrat können maximal 2.500 € ausbezahlt werden, wenn Versicherungsschutz möglich war, aber keine Versicherung abgeschlossen wurde.
Höchstens 5.000 € beträgt die Soforthilfe, wenn der Hausrat gegen Elementargefahren versichert war.
Ölschäden an Gebäuden
Bei Ölschäden an Gebäuden beträgt die Höhe der Soforthilfe bis zu 10.000 €, wenn das Gebäude gegen Elementargefahren versichert war. War Versicherungsschutz möglich, wurde aber keine Versicherung abgeschlossen, beträgt die Soforthilfe bis zu 5.000 €.
Sollte eine Soforthilfe bereits ausbezahlt worden sein und dann der Antragsteller im Nachgang Versicherungsleistungen erhalten haben, muss die Soforthilfe ganz oder teilweise zurückgezahlt werden.
Notstandsbeihilfen (Härtefonds)
Die Anträge auf Notstandsbeihilfen werden derzeit ebenfalls bearbeitet. Es wurden bereits weitere Unterlagen zur Bearbeitung der Anträge nachgefordert. Dazu sind oftmals auch Ortstermine notwendig. Die letztendliche Entscheidung über die Höhe der Entschädigung liegt bei der Regierung von Oberbayern.
Fristen und Antragstellung
Die Frist für die Abgabe der Anträge auf Soforthilfen für Haushalt/Hausrat und Ölschaden an Gebäuden endet am 30. September 2024. Anträge auf Notstandsbeihilfen (Härtefonds) können bis zum 31. Oktober 2024 eingereicht werden.
Die Antragsformulare sind auf der Homepage des Landratsamtes (www.landkreis-pfaffenhofen.de) unter Landratsamt/Hochwasser 2024/Soforthilfen und Notstandsbeihilfen abrufbar. Dort sind auch weitere wichtige Informationen zu finden.
Weitere Zuständigkeiten
Die Bearbeitung der Anträge für Gewerbetriebe in Oberbayern erfolgt durch die Regierung von Oberbayern. Unterschriebene Anträge sowie Anfragen dazu sind an hochwasser@reg-ob.bayern.de zu richten.
Für den Bereich Landwirtschaft liegt die Zuständigkeit beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Weitere Infos gibt es unter https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/hilfsprogramm-hochwasser-2024/index.html.
Vereine können Notstandsbeihilfen aus dem Härtefonds über das Landratsamt beantragen. Zusätzlich ist ein Zuschuss im Rahmen der Sportförderung möglich. Weitere Infos gibt es hier unter https://www.finanzministerium.bayern.de/service/finanzielle_hilfen/faq/.
Anträge von hochwassergeschädigten Menschen aus dem Landkreis nimmt auch der Verein Familien in Not e.V. Pfaffenhofen entgegen und veranlasst finanzielle Hilfen entsprechend der Bedürftigkeit und den zur Verfügung stehenden Mitteln. Unter www.familien-in-not-pfaffenhofen.de findet man alle Informationen zur Beantragung einer Hilfe aus dem Spendentopf. Zur Prüfung, ob Mittel ausgezahlt werden können, müssen Vermögens- und Einkommensnachweise vorgelegt werden.
Für weitere Rückfragen stehen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamts unter Tel. +49 8441 27-4575 und 27-4576 zur Verfügung.