Rückschnitte an Hecken und Gehölzen nur noch bis Ende Februar erlaubt
Hintergrund des Schonzeitraums sind die Brutzeiten, nicht nur von Vögeln, sondern auch von Kleinsäugern, Amphibien oder Insekten.
Der Artenschutz ist im Europarecht verankert und unterliegt strengen Vorgaben. Eine vorausschauende Planung ist daher wichtig, denn ab dem 1. März sind, nach vorheriger Kontrolle, lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen zulässig. Wenn sich brütende Vögel in Bäumen oder Hecken aufhalten, in Baumhöhlen Fledermäuse leben oder sich z. B. Hornissen einquartiert haben, ist in dieser Zeit auch die Pflege auszusetzen, da durch die Störung gegebenenfalls die Fortpflanzung gefährdet wird.
„In den letzten Jahren haben wir immer wieder festgestellt, dass Vegetationsrückschnittmaßnahmen zu Zeiten beantragt bzw. durchgeführt wurden, in denen diese Arbeiten verboten sind“, so Gudrun Bosch, Leiterin der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt. Nach den gesetzlichen Vorgaben ist es in der Zeit vom 1. März bis 30. September auch im Hausgarten verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. In freier Natur ist es laut Gesetz ganzjährig verboten, Hecken, Feldgehölze und -gebüsche einschließlich der Ufergehölze zu roden, abzuschneiden, zu fällen oder auf sonstige Weise zu beeinträchtigen.
„Hecken und Feldgehölze in freier Natur bereichern unser Landschaftsbild und sind vor allem aus naturschutzfachlicher Sicht wichtige Lebensstätten für Tiere und Pflanzen. Aus diesem Grund stehen sie unter gesetzlichem Schutz“, so die Naturschutzexpertin. Nur in besonderen Fällen sehe das Gesetz Ausnahme- und Befreiungsmöglichkeiten vor, die aber von der Unteren Naturschutzbehörde zu genehmigen sind. Dies gilt während der Schutzzeiten ebenso für Schnittmaßnahmen im Hausgarten, die über einen Pflegeschnitt hinausgehen.
Frisches Schnitt- oder Häckselgut sollte nach Möglichkeit aus den Hecken entfernt werden. Dagegen stellt das gezielte Belassen von Totholz einen sehr wertvollen Lebensraum für zahlreiche Insekten dar. Auch Igel und Kröten können von einem Reisighaufen als Versteck profitieren.
Weitere Tipps zur Heckenpflege oder den dafür richtigen Zeitpunkt erteilt gerne Kreisfachberater Andreas Kastner unter Tel. +49 8441 27-315.