Sozialhilfeausgaben im Landkreis steigen weiter an

19. Februar 2024: Die laufenden Leistungen in der Hilfe zum Lebensunterhalt sind nach dem über mehrere Jahre niedrigen Niveau von unter 240.000 € und einer sprunghaften Erhöhung in 2022 auf rund 500.000 € jetzt auf einen Jahreswert in 2023 von fast 650.000 € gestiegen.

Darauf hat Daniela Herrler, Leiterin des Sachgebiets Soziales, Integration am Landratsamt Pfaffenhofen jetzt bei der Vorstellung ihrer Jahresstatistik für 2023 hingewiesen.

Die gesamten Kreisausgaben für die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Kosten der Unterkunft) lagen im Jahr 2023 bei fast 5,83 Mio. €. Das bedeutet gegenüber 2022 mit 4,87 Mio. € (2021: 4,32 Mio. €) einen weiteren Anstieg um 19,7 %. Daniela Herrler: „Damit wurde bei diesen Ausgaben ein neuer Höchststand erreicht. Zurückzuführen sind die steigenden Ausgaben auf die weiterhin anhaltende Ukraine-Krise und die bis März 2025 verlängerte Massenzustromrichtlinie.“

Eine positive Auswirkung auf den Kreishaushalt würde die im Jahr 2023 auf 68,9 % erhöhte Bundesbeteiligungsquote (2022: 67,4 %) darstellen. Somit würden in der Endabrechnung beim Landkreis für das vergangene Jahr rund 1,8 Mio. € als endgültige Ausgaben verbleiben.

Wie die Leiterin des Sozialamts weiter berichtet, sind die Kosten für die Grundsicherung im Alter und für Erwerbsunfähige (jeweils Kosten für Lebensunterhalt und Unterkunft) gegenüber 2022 weiter angestiegen. Sie summierten sich zum Jahresende 2023 auf rund 3,9 Mio. € gegenüber 3,31 Mio. € im Jahr 2022. „Das bedeutet nach 2022 mit knapp 19 % gegenüber 2021 nun eine weitere Steigerung um 17,3 % in 2023 gegenüber dem Vorjahr. Die Mehrung lässt sich dabei mit den angehobenen Regelsätzen und steigenden Wohnkosten erklären“, so Daniela Herrler weiter.

Bei diesen Leistungen nach dem SGB XII handelt es sich im Übrigen um eine sog. Bundesauftragsverwaltung, d.h. der Bund übernimmt die Kosten für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit vollständig. Der Betrag von rund 3,9 Mio. € belastet somit nicht den Landkreishaushalt.