Wind an Land Gesetz

Das Wind-an-Land-Gesetz wurde zum 01.02.2023 von der Bundesregierung ins Leben gerufen, um den Ausbau der Windenergie in Deutschland deutlich zu beschleunigen. Ziel ist es, den Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energien bis 2032 zu verdoppeln, wobei die Windkraft eine zentrale Rolle spielt.

Ein zentrales Anliegen des Gesetzes ist die Erhöhung und Vereinfachung der Flächenausweisung. Dabei kommt es zu einem Paradigmenwechsel in der bisherigen Planung: Statt einer Ausschlussplanung wird nun eine Positivplanung verfolgt, bei der Flächen für Windenergie ausgewiesen werden. Das Ziel ist, bis 2030 insgesamt 2 % der Bundesfläche für Windenergie bereitzustellen. Für die einzelnen Bundesländer wurden die Flächenbeitragswerte angepasst, sodass in Bayern bis 31.12.2027 1,1 % und bis 31.12.2032 1,8 % der Landesfläche für Windkraft ausgewiesen werden sollen. Innerhalb dieser Flächen können potenzielle Standorte für Windenergieanlagen gesucht und geprüft werden. Die Ausweisung der Flächen sagt noch nichts über ihre Eignung für Windenergieanlagen aus. Sollte das Flächenziel nicht erreicht werden, würde eine flächendeckende Privilegierung der Windenergie im Außenbereich in Kraft treten, d.h. Windenergieanlagen könnten überall dort gebaut werden, wo einer Genehmigung nichts entgegensteht.

In Bayern sind gemäß dem Landesentwicklungsprogramm die 18 Regionalen Planungsverbände (RPV) mit der Umsetzung der Flächenausweisung beauftragt.

Der Planungsverband Region Ingolstadt ist für die Region 10 zuständig. Zu dieser gehören die Landkreise Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a.d.Ilm und die kreisfreie Stadt Ingolstadt.

Innerhalb dieser Region müssen bis zum 31.12.2032 1,8 % der Fläche für Windkraft ausgewiesen werden.

Informationen zum aktuellen Stand finden Sie beim Thema Regionalplanung und direkt beim Regionalplanungsverband der Region Ingolstadt.