Regionalplanung im Planungsverband Region Ingolstadt
In Bayern sind gemäß dem Landesentwicklungsprogramm die 18 regionalen Planungsverbände mit der Umsetzung der Flächenausweisung für Windenergie gemäß des Wind-an-Land-Gesetzes beauftragt. Das Wind-an-Land-Gesetz wurde zum 01.02.2023 von der Bundesregierung ins Leben gerufen, um den Ausbau der Windenergie in Deutschland deutlich zu beschleunigen und den Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energien bis 2032 zu verdoppeln.
Das Ziel ist, insgesamt 2 % der Bundesfläche für Windenergie bereitzustellen. Für die einzelnen Bundesländer wurden die Flächenbeitragswerte angepasst, sodass in Bayern bis 31.12.2027 1,1 % und bis 31.12.2032 1,8 % der Landesfläche für Windkraft ausgewiesen werden sollen. Innerhalb dieser Flächen können potenzielle Standorte für Windenergieanlagen gesucht und geprüft werden. Sollte das Flächenziel nicht erreicht werden, würde eine flächendeckende Privilegierung der Windenergie im Außenbereich in Kraft treten, d.h. Windenergieanlagen könnten überall dort gebaut werden, wo einer Genehmigung nichts entgegensteht.
Der Planungsverband Region Ingolstadt ist für die Region 10 zuständig. Zu dieser gehören die Landkreise Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a.d.Ilm und die kreisfreie Stadt Ingolstadt.
Auch innerhalb der Region 10 mussten im ersten Fortschreibungsentwurf bis zum 31.12.2032 1,8 % der Fläche für Windkraft ausgewiesen werden, innerhalb derer mögliche Standorte für Windenergieanlagen geprüft werden können. Im Oktober 2025 wurde durch das Bayerische Wirtschaftsministerium ein Flächenbeitragswert von 1,7 % für die Region Ingolstadt kommuniziert. Die regionalisierten Teilflächenziele sind als Orientierungswerte im Energieatlas Bayern veröffentlicht.
Die Vorranggebiete werden in einem mehrstufigen Verfahren ermittelt. Ein wesentliches Auswahlkriterium ist dabei die Windhöffigkeit gemäß Bayerischem Windatlas. Darüber hinaus werden im Rahmen der Aufstellung des Regionalplans verschiedene weitere Kriterien wie z. B. das Landschaftsbild, die Siedlungsabstände oder naturschutzfachliche Belange betrachtet und bei der Flächenausweisung berücksichtigt. Es gibt dabei auch sogenannte Tabukriterien, die dazu führen, dass eine Fläche nicht als Vorranggebiet ausgewiesen werden darf. Dazu gehören beispielsweise Naturschutzgebiete oder die Schutzbereiche militärischer oder ziviler Flughäfen.
Diese Voruntersuchung der Flächen auf Regionalplanungsebene ersetzt jedoch weder eine umfassende Standortanalyse noch eine qualifizierte Windmessung, sowie ein darauf aufbauendes Windgutachten, welche für die finale Beurteilung eines einzelnen Standortes einer Windenergieanlage unverzichtbar sind.
Nur weil eine Fläche für Windenergie ausgewiesen wird, heißt das nicht, dass dort gebaut werden kann oder wird. Es müssen immer noch die Flächeneigentümer ihr Einverständnis geben und eine Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz eingeholt werden. Es erfolgt also stets eine genaue Einzelfallprüfung, für die viele verschiedene Gutachten vorgelegt und von den Trägern öffentlicher Belange geprüft werden müssen.
Am 1. Oktober 2024 wurde vom Regionalplanungsverband der Fortschreibungsentwurf zur 31. Änderung des Regionalplans mit Flächenvorschlägen als Suchraumkulisse veröffentlicht und die Öffentlichkeitsbeteiligung eingeleitet.
Diese erste Suchraumkulisse umfasste 4,01 % der Regionsfläche. Die anfängliche Fläche wurde so groß gewählt, da durch das Beteiligungsverfahren und die Berücksichtigung von Stellungnahmen von einer Verkleinerung der Flächenkulisse ausgegangen werden konnte und gleichzeitig das damalige 1,8 % Ziel erreichbar bleiben sollte.
Das Beteiligungsverfahren endete am 28. Februar 2025 mit über 100 eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, z. B. der Bundeswehr, Fachstellen und Kommunen, sowie ca. 1600 Äußerungen der Öffentlichkeit.
Im weiteren Verlauf wurden 2025 die Stellungnahmen ausgewertet und ein optimierter Entwurf abgestimmt.
Der Fortschritt bei der Ausweisung von Vorrangflächen für Windenergie in der Region 10 wird im Folgenden als Zusammenfassung der Sitzungen des Planungsausschusses dargelegt. Die Sitzungen finden öffentlich statt und die Unterlagen können auf der Homepage des Planungsverbands der Region Ingolstadt eingesehen werden.
Die folgende Karte stellt den aktuellen Stand des Verfahrens dar:
Am 29.10.2025 fand eine öffentliche Sitzung des Regionalplanungsverbandes statt, bei der ein Sachstandsbericht vorgestellt wurde. Nach Abwägung und Berücksichtigung der Fachbelange aus der Beteiligung – insbesondere der Belange der Bundeswehr – reduzierte sich die Flächenkulisse auf 2,72 %.
Im weiteren Vorgehen diskutierte der Regionalplanungsverband mit flächenmäßig stark beteiligten Kommunen den Handlungsspielraum für eine weitere Reduzierung ihrer Flächen. Das Ziel war, mit einer Flächenkulisse von 1,8 % plus Puffer im Jahr 2026 in ein weiteres Beteiligungsverfahren zu gehen, das in einen Endentwurf münden sollte. Der Flächenbeitragswert von 1,8 % sollte bis Ende 2027 erreicht und die Windenergiegebiete der Region 10 gemeldet werden.
Am 10.12.2025 fand eine weitere Sitzung des Regionalplanungsverbandes zum Sachstand der Fortschreibung des Regionalplans statt. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hatte am 31.10.2025 einen aktualisierten Wert von 1,7 % der Regionsfläche genannt, den die Region Ingolstadt bis 31.12.2032 als Flächenbeitragswert zu erbringen hat. Die aktualisierten regionalisierten Flächenbeitragswerte sollen im kommenden Jahr im Landesentwicklungsprogramm Bayern festgeschrieben werden, bayernweit sind nach wie vor 1,8 % als Flächenbeitragswert zu erreichen.
Nach Berücksichtigung von Umfassungen und Belastungen von Kommunen reduzierte sich die Flächenkulisse von 2,72 % auf 1,97 %. Mit Ausnahme der Gemeinde Schernfeld (Landkreis Eichstätt) mit 19 % lagen die Flächenanteile der Kommunen unter 10 %. In der Sitzung wurde beschlossen, dass dies zukünftig für alle Kommunen gelten solle. Die Flächenkulisse würde sich dadurch weiter auf ca. 1,81 % verringern.
Zudem wurde ein modifizierter Zeitplan beschlossen, mit dem in einem ersten Schritt zunächst der Flächenbeitragswert von 1,1 % bis 31.12.2027 erreicht werden soll. Eine indikative Rahmenkonzeption soll die Zielgröße bis zum 31.12.2032 vorbereiten.
In der Sitzung des Regionalplanungsverbands am 05.03.26 wurde eine reduzierte Flächenkulisse mit 1,82 % der Regionsfläche vorgestellt, wobei weitere kommunale Anforderungen und gemeindliche Belastungen, sowie militärische Belange, berücksichtigt wurden. So gilt nun in der gesamten Region 10 eine Begrenzung auf maximal 10 % einer Gemeindefläche.
Zusätzlich wurde die Rahmenkonzeption vorgestellt, mit der die Flächenkulisse für das Ziel 1,1 % der Fläche bis 2027 weiter reduziert werden kann. Zusätzlich wurden die Grundbedingungen vorgestellt, nach denen Flächen weiter mitgeführt werden, um das Ziel von 1,7 % der Regionsfläche bis zum 31.12.2032 erreichen zu können.
- Bundesministerium der Justiz, Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land, (Windenergieflächenbedarfsgesetz – WindBG), 2022
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Regionalplanung Windenergie in Bayern, 2024
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Bayerischer Windatlas, 2024