Windenergie im Wald

Der Wald spielt insbesondere in waldreichen Bundesländern wie Bayern eine zentrale Rolle bei der Suche nach geeigneten Standorten für Windenergieanlagen. Dies liegt daran, dass im Offenland nicht genügend konfliktfreie, windreiche Flächen verfügbar sind. In Bayern ist etwa ein Drittel der Landesfläche von Wald bedeckt, wobei sich viele dieser Flächen gut für den Bau von Windrädern eignen. Der Wald bietet sowohl Schallschutz als auch den geforderten Siedlungsabstand.

Der Klimawandel setzt den Wald und die Forstwirtschaft zunehmend unter Druck, da in vielen Regionen Kalamitätsflächen (großflächige Ausfälle) durch Windwurf, Trockenheit und Borkenkäfer entstehen. Anlagen sollten bevorzugt in Wäldern errichtet werden, die bereits intensiv forstwirtschaftlich genutzt werden und über bestehende Infrastrukturen, wie ausgebaute Forstwege, verfügen. Schutzwälder, alte Waldbestände und historische Waldstandorte sollen dabei unangetastet bleiben. Windenergieanlagen bieten sich besonders auf Kalamitätsflächen an, die durch Stürme oder Schädlingsbefall bereits geschädigt wurden, etwa durch Borkenkäferbefall.

Die durch Windprojekte generierten Einnahmen sowie die Ausgleichsmaßnahmen können den notwendigen Waldumbau hin zu stabilen Laub- und Mischwaldflächen unterstützen. In diesem Sinne können Windenergieanlagen einen unverzichtbaren Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels leisten und idealerweise auch dem Wald selbst zugutekommen – obwohl ihr Bau im Wald natürlich zunächst Rodung bzw. Kahlschlag bedeutet und Flächen im Wald dauerhaft beansprucht werden.

Ein wichtiger Aspekt beim Bau von Windkraftanlagen im Wald ist eine möglichst waldschonende Bauweise. Jede Windkraftanlage verursacht durch dafür notwendige Rodungen einen dauerhaften Waldverlust von etwa 3.000 m², wovon ca. 415 m² auf die Versiegelung durch das Fundament entfallen und rund 2.300 m² auf die verdichteten Flächen für die Kranstellplätze. Diese Fläche muss an anderer Stelle wieder aufgeforstet werden. Zusätzlich werden während des Baus ca. 2.000 m² direkt am Standort kahlgeschlagen, die nach Abschluss des Baus wieder aufgeforstet werden. Dies gilt auch für die nötige Zuwegung.

Zu großen Teilen handelt es sich bei der Waldinanspruchnahme durch die Windenergie weder um einen formalen noch einen realen Nettoverlust an Waldfläche. Es ist vielmehr ein temporärer, allerdings auch langjähriger Funktionsverlust, der je nach betroffenem Waldbiotoptyp und Baumalter, mitunter durch die Entwicklungszeit der Ersatzpflanzungen oder der Naturverjüngung variiert.

Temporär benötigte Flächen (ca. 2000 m²) werden nach dem Kahlschlag an Ort und Stelle, Rodungsflächen, die dagegen dauerhaft für die Windenergieanlage zu Verfügung stehen müssen (ca. 3000 m² für Fundament und Kranfläche), werden auf nahegelegenen Ausgleichsflächen aufgeforstet und/oder durch andere ökologisch wertvolle Maßnahmen kompensiert. Im Idealfall schafft dies gleichzeitig eine Gelegenheit, den Wald ökologisch sinnvoll umzugestalten. Die Abhandlung der Eingriffsregelung erfolgt in der Regel anhand der Vorgaben der Bayerischen Kompensationsverordnung:

Bei Rodung im Bannwald (gemäß Art. 37 Abs. 1 Nr. 1 BayWaldG) muss die Aufforstung direkt angrenzend an das zusammenhängende Waldgebiet erfolgen.

Für Eingriffe in das Landschaftsbild werden zudem Ersatzgeldzahlungen an den Bayerischen Naturschutzfond geleistet, die vor Ort für Natur- und Landschaftspflegemaßnahmen verwendet werden können. Über die Verwendung entscheidet das zuständige Landratsamt bzw. die Untere Naturschutzbehörde. Die Höhe des Ersatzgeldes ist abhängig von der Wertstufe des Landschaftsbildes.

Seit 2025 reduziert sich in Bayern das Ersatzgeld für Windenergieanlagen in Windvorranggebieten eines Regionalplans auf 25 %.

Die Bayerischen Staatsforsten bewirtschaften den bayerischen Staatswald mit einer Fläche von insgesamt etwa 808.000 Hektar. Eigentümer ist der Freistaat Bayern. Die Bayerischen Staatsforsten stehen Windenergie laut eigenen Angaben positiv gegenüber und wollen bis 2030 500 Windenergieanlagen betreiben.

Die Seite zu den Ausschreibungen von Flächen für Windenergievorhaben im Besitz der der Bayerischen Staatsforsten finden Sie hier: 

Der BUND Naturschutz in Bayern e.V. hat eine Liste mit Kriterien erstellt, um das Windenergie-an-Land-Gesetz in Bayern naturverträglich umzusetzen. Die Kriterienliste enthält grundlegende Hinweise, wie Vorranggebiete aber auch konkrete Standorte unter Berücksichtigung von Naturschutzbelangen – etwa für Windkraft im Wald – auszuweisen sind.

Der Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V. fordert einen zügigen Ausbau einer ökologisch, ökonomisch und sozial verträglichen Windkraft. Bedenken wegen kritischer Standorte werden formuliert und geschlussfolgert, dass für mögliche Standorte homogen strukturierte, intensiv genutzte Wirtschaftswälder (Monokulturen) ausgewählt werden sollten, in denen ein geringeres artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial angenommen wird.

Der LBV hat ein Positionspapier zur Windkraft veröffentlicht:

Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Bundesverband e.V. (SDW) kommt in ihrer Stellungnahme zu folgendem Fazit: „Da vor allem der Artenschutz im Konflikt mit dem Ausbau von Windkraftanlagen im Wald steht, darf der Wald keine Prioritätsfläche für Windkraftanlagen werden. Trotzdem sehen wir, dass auch der Wald seinen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien liefern muss. Unter besonderen Bedingungen und in einem angemessenen Maß und Umfang besteht hierzu auch die Möglichkeit, wie unsere Potenziale aufzeigen.“

Das Positionspapier finden Sie hier:

Der Deutsche Jagdverband hat eine Stellungnahme veröffentlicht mit Kriterien, die bei der Errichtung von Windenergieanlagen im Wald beachtet werden sollten.

Sie finden sie hier:

Greenpeace hat einen Regelungsvorschlag zum Auflösen des Konflikts zwischen Energiewende und Waldschutz veröffentlicht und fordert die Beschränkung von Windenergieanlagen im Wald auf junge Nadelholz-Monokulturen.

Die Regelungsbedarfe und -vorschläge finden Sie hier: