Infos für aus der Ukraine Geflüchtete

Sofern Sie Flüchtlinge in Ihrer Wohnung aufgenommen haben, denken Sie bitte unbedingt daran, die Namen aller aufgenommenen Personen an Ihrem Briefkasten zu vermerken. Dies ist für die Zustellung wichtiger Behördenpost dringend erforderlich.

Suche von Wohnungsangeboten für geflüchtete Personen
Anzeige Wohnraumsuche für geflüchtete Personen

Sie sind aus der Ukraine und suchen einen Job?
Sie sind ein Unternehmen, das einen Job für Geflüchtete anbieten möchte?

Das Stellenportal „Sprungbrett into work für geflüchtete Menschen aus der Ukraine“ unterstützt bei der Jobvermittlung in ganz Bayern.

Mehr Informationen finden Sie unter:

Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit bietet unter der Nummer 0911 178-7915 eine telefonische Beratung auf Ukrainisch und Russisch an.

Sie haben bereits ein konkretes Jobangebot?

Um in Deutschland arbeiten zu dürfen, benötigen Sie eine Fiktionsbescheinigung.
Die Fiktionsbescheinigung können Sie beim Ausländeramt Pfaffenhofen beantragen.

Bitte senden Sie dazu folgende Unterlagen an aufenthalt.auslaenderamt@landratsamt-paf.de:

  • Arbeitsvertrag oder Einstellungszusage
  • Passkopie
  • Meldebestätigung

Sollten Sie nicht über ausreichende Mittel zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts und Krankenversicherungsschutz verfügen, können Sie beim Landratsamt Pfaffenhofen, Sachgebiet 20 – Soziales, Integration, entsprechende Leistungen beantragen.

Bitte verwenden Sie hierfür diese beiden Formulare:

Bitte senden Sie die Formulare zusammen mit einer Passkopie (*) und Ihrer Meldebestätigung an das

Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
- Soziales, Integration -
Hauptplatz 22
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm 

oder per E-Mail an: asyl-ukraine@landratsamt-paf.de

(*) Für Kinder ohne Pass ist ersatzweise eine Kopie der Geburtsurkunde einzureichen.

  

Kindergeld

Informationen zum Anspruch auf Kindergeld für Geflüchtete aus der Ukraine

Ärztliche Behandlung

Selbstverständlich erhalten auch Personen ohne Krankenversicherungsschutz alle medizinisch notwendigen Behandlungen. Anstatt einer Abrechnung über die Krankenversicherungskarte kann die Arztpraxis unter der Mail krankenschein-asyl@landratsamt-paf.de einen Krankenschein anfordern und die Behandlung wird über den bekannten Weg der kassenärztlichen Vereinigung mit dem Sachgebiet Soziales, Integration abgerechnet.

Hinweis für die Arztpraxen:

Bitte füllen Sie den Krankenschein vollständig inklusive Adresse aus, damit eine Bearbeitung erfolgen kann.

  1. Krankenscheinanforderungen bitte nur einmalig (Arztpraxis oder Patient) pro behandelnde Person per Email an das Postfach krankenschein-asyl@landratsamt-paf.de einreichen. Bitte nicht an mehrere Stellen oder Mitarbeiter*Innen im Landratsamt die gleiche Anforderung senden. Diese Anforderungen nach Möglichkeit bitte nicht mehr per Fax senden.

  2. Es wird für jede zu behandelnde Person nur ein Schein pro Arzt und pro Quartal ausgestellt (z.B. II. Quartal von 1.4. – 30.6. gültig). Das ist für die Abrechnung ausreichend.

  3. Krankenscheine werden nur an Arztpraxen gesendet, nicht an Privatpersonen.

  4. Es werden keine Blanko-Scheine ausgegeben. Die Angabe des Arztes bzw. der Praxis ist zwingend erforderlich. Ebenso die Angabe des kompletten Patientennamens und des Geburtsdatums. Dies ist für die fehlerfreie Zuordnung notwendig.

  5. Patienten sollen bitte nicht weggeschickt werden, wenn zum Behandlungstermin noch kein Kranken- bzw. Behandlungsschein vorliegt. Der Behandlungsschein wird erteilt und nachgereicht. Bei einer Zustellung nach dem Quartalswechsel kann die Arztpraxis auch noch abrechnen.

  6. Bei „Arztfilialen“ oder mehreren Praxen bitte den konkreten Standort mit Adresse angeben.

  7. Wir bitten um Geduld, die Behandlungsscheine werden nur noch per Postversand zugestellt.

     

+49 800 655 3000 – Hilfe bei psychischen Krisen