Wasserrecht
- Antrag auf Mischwasserentlastungen in Weichenried, Eulenried und Lindach/Hardt, Wasserrechtsantrag vom 29.04.2022, Tektur 14.10.2022 - Deckblatt
- Bekanntmachung und Auslegung - Einleiten von Mischwasser aus den 3 Entlastungsanlagen im Einzugsgebiet der Kläranlage Weichenried des Marktes Hohenwart
- Inhaltsverzeichnis Tektur
- Erläuterung Tektur
- Berechnungen und Nachweise Tektur
- Auswertung der Trockenwetterabflüsse im Polygonverfahren
- Auswertung CSB-Zulaufkonzentration
- Auswertung maximaler Trockenwetterdurchfluss Qth,max
- Ermittlung anrechenbares Volumen
- Nachweis der Vorfluter
- Prognose Fiktives Zentralbecken
- Prognose
- Prognose Mischwasserbauwerke Details
- Bauwerksverzeichnis Sanierungszustand
- Systemplan Sanierungszustand
- Übersichtskarte
- Übersichtslageplan
- Lageplan Einzugsgebiet Weichenried
- Lageplan Einzugsgebiet Eulenried
- Lageplan Einzugsgebiet Lindach Hardt
- Bestandsplan Pumpstation Lindach
- Bestandsplan Mischwasserbehandlung Eulenried
- Bestandsplan Pumpstation Eulenried
- Lageplan SKU Weichenried
- Höhenplan SKU Weichenried
- Regelquerschnitt SKU Weichenried
- Entlastungsbauwerk SKU Weichenried
Die Gemeinde Münchsmünster hat beim Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm die wasserrechtliche Erlaubnis für die Benutzung der Ilm, die Stadt
Neustadt für den Kaltenbrunner Bach durch Einleiten gesammelter Abwässer aus Regenentlastungsanlagen beantragt.
Die Einleitung des Mischwassers erfolgt aus den Entlastungsanlagen
- RÜB 1 (SKU), Münchsmünster Südwest; Gemarkung Münchsmünster, Fl.Nr.: Grundstück 146/ 2; Fl.Nr.: Gewässer 1353 in die Ilm
- RÜB 2 (SKZ), Münchsmünster Nordost, Gemarkung Münchsmünster, Fl.Nr.: Grundstück 760/1;
Fl.Nr.: Gewässer 1353/1 in die Ilm - RÜB 3 (SKZ), Münchsmünster Truppenübungsplatz, Gemarkung Münchsmünster, Fl.Nr.: Grundstück 1040/2; Fl.Nr.: Gewässer 1353/1 in
die Ilm - RÜB 4 (SKZ) Schwaig, Gemarkung Schwaig, Fl.Nr.: Grundstück 932/2; Fl.Nr.: Gewässer 956/2 in den Kaltenbrunner Bach
Im Vollzug der Bestimmungen des Art. 69 Satz 2 BayWG i.V.m. Art. 73 Abs. 3 bis 5 BayVwVfG wird das Vorhaben hiermit öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, dass die Unterlagen in den Gemeinden, in denen sich das Vorhaben auswirkt, für die Dauer eines Monats zur Einsicht ausliegen.
Die Bekanntmachung und zumindest ein Teil der Antrags- und Planunterlagen zum Vorhaben (ohne Roteintragungen) werden gemäß Art. 27 a
BayVwVfG zusätzlich online auf der Internetseite https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/landratsamt/veroeffentlichungen/amtsblatt.aspx“ bereitgestellt.
Die Antrags- und Planunterlagen können innerhalb der u.g. Auslegungsfrist bei der Gemeinde Münchsmünster, bei der Stadt Neustadt a.d.
Donau und dem Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm eingesehen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur der Inhalt der zur
Einsicht ausgelegten Papierunterlagen maßgeblich ist.
Die Unterlagen für das o.g. Vorhaben liegen in der Zeit vom 01.04.2022 bis 30.04.2022 in der Gemeinde Münchsmünster, Zimmer 06, und in
der Zeit vom 01.04.2022 bis 30.04.2022 in der Stadt Neustadt a.d. Donau während den allgemeinen Geschäftsstunden zu jedermanns Einsicht
öffentlich aus.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (also bis zum 15.05.2022)
schriftlich oder zur Niederschrift dort oder beim Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm, Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen, Zimmer A 120 schriftlich
oder während der üblichen Dienststunden zur Niederschrift Einwendungen gegen das Vorhaben erheben.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Es wird darauf hingewiesen, dass vorgesehen ist, keinen Erörterungstermin durchzuführen, falls keine Einwendungen von Beteiligten erhoben
wurden bzw. wenn ein Beteiligter Einwendungen erhoben hat und nicht innerhalb der Einwendungsfrist mitteilt, dass er auf die Durchführung
eines Erörterungstermins besteht.
Auch wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in einem evtl. Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann.
Ebenfalls wird ferner darauf hingewiesen, dass
a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von einem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden
können, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen wären;
b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen wären.
Sollte ein Erörterungstermin erforderlich werden, wird dieser mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die beteiligten Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt.
Pfaffenhofen a.d.Ilm, 25.03.2022
Albert Gürtner
Landrat
- Bescheid vom 18.01.2023 - Zutagefördern von Grundwasser aus dem Brunnen I auf dem Grundstück Flurstücks-Nr. 393/1 der Gemarkung Gerolsbach und aus dem Brunnen II auf dem Grundstück, Flurstücks-Nr. 399/1, Gemarkung Gerolsbach
- Ortsübliche Bekanntmachung - Zutagefördern von Grundwasser aus dem Brunnen I auf dem Grundstück Flurstücks-Nr. 393/1 der Gemarkung Gerolsbach und aus dem Brunnen II auf dem Grundstück, Flurstücks-Nr. 399/1, Gemarkung Gerolsbach
- Öffentliche Bekanntmachung vom 13.01.2022 der Gemeinde Gerolsbach
- Ergänzungsschreiben vom 30.06.2021 zum Antrag
- Antragsunterlagen der Gemeinde Gerolsbach vom 01.03.2021
Inhalt Antragsunterlagen:
- Erläuterungsbericht
- Übersichtskarte Wasserversorgung KU Gerolsbach, Maßstab 1 : 25 000
- Übersichtslageplan Wasserversorgung KU Gerolsbach, Maßstab 1 : 10 000
- Abbildung Notverbund mit Nachbarversorger Scheyern
- Auszug aus der Geologischen Karte von Bayern mit Lage der Brunnen I und Brunnen II, Maßstab 1 : 25 000
- Auszug aus der Hydrogeologischen Karte von Bayern mit Lage der Brunnen I und Brunnen II, Maßstab 1 : 50 000
- Auszug aus der Hydrogeologischen Karte von Bayern Blatt 2: Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung mit Lage der Brunnen I und II, Maßstab 1 : 50 000
- Geologische Profile und Ausbauzeichnungen Brunnen I und Brunnen II
- Baupläne Brunnenvorschächte Brunnen I und Brunnen II
- Technische Datenblätter U-Pumpen, Brunnen I und Brunnen II
- Pumpversuchsprotokolle, Brunnen I und Brunnen II
- Regenerierungsprotokoll, TV-Untersuchung Brunnen I
- Chemische und mikrobiologische Untersuchungsbefunde 2017-2020
- Zwischenbericht: Beurteilung der Korrosionswahrscheinlichkeit 2017
- Schlussbericht: Beurteilung der Korrosionswahrscheinlichkeit 2018
Antragsunterlagen der Gemeinde Rohrbach vom 31.03.2021:
- Öffentliche Bekanntmachung Gemeinde Scheyern
- Erläuterung des Vorhabens vom 30.09.2020
- Anlage 1.1 Übersichtslageplan
- Anlage 1.2 Detaillageplan
- Anlage 2.1 Ausbauplan Brunnen I inkl. Schichtenverzeichnis u. Pumpversuchsdiagramm
- Anlage 2.2 Ausbauplan Brunnen II inkl. Schichtenverzeichnis u. Pumpversuchsdiagramm
- Anlage 2.3 Übersichtsplan Maschinenhaus mit Aufbereitungsanlage
- Anlage 2.4 Berechnung der spezifischen realen Rohrleitungsverluste
- Anlage 2.5 Bestandsplan des Rohrleitungsnetzes
- Anlage 3.1 Hydrochemische Untersuchen des Grundwassers aus den Brunnen I und II der Gemeinde Scheyern
- Anlage 3.2 Darstellung ausgewählter chemisch-physikalischer Parameter des Wassers von 1988 bis 2020
- Anlage 4 Flächennutzungsplan im Bereich des für die Brunnen I und II festgesetzten Wasserschutzgebiets
- Anlage 5 Tägliche Niederschlagsmengen an der Station Scheyern, Wasserstände und Entnahmemengen Brunnen I und II
- Anlage 6 Vorprüfung der Entnahme im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung
- Anhang 1 zu Anlage 6 Übersichtslageplan
- Anhang 2 zu Anlage 6 Lageplan
- Anhang 3 zu Anlage 6 Lageplan und Reichweite der Entnahmetrichter nach Sichardt
- Öffentl. Bekanntmachung - Einleiten Mischwasser aus Regenentlastungsanlagen in Ilm und in Erlenmoosgraben der Stadt Geisenfeld
- Regenüberlaufbecken 1
- Regenüberlaufbecken 2
- Regenüberlaufbecken 3
- Lageplan 1 Geisenfeldwinden Geisenfeld West
- Lageplan Teil 2 Geisenfeld Nord
- Lageplan Teil 3 llmendorf
- RÜB 4 ehemaliges Regenrückhaltebecken Geisenfeldwinden
- Systemplan Schmutzfrachtberechnung
- Übersichtslageplan Geisenfeld mit westlichen und südlichen Ortsteilen
- Übersichtslageplan angeschlossene Ortsteile der Gemeinde Aiglsbach
- Übersichtslageplan Eichelberg
- Übersichtslageplan Ilmendorf und Gewerbegebiet Ilmendorf
- Übersichtslageplan Nötting, Schillwitzried, Schillwitzhausen
- Übersichtslageplan Rottenegg, Ober- und Untermettenbach, Ober- und Unterpindhart
- Erläuterungsbericht
- Übersichtskarte
- Vorläufige Sicherung des vom Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt ermittelten Überschwemmungsgebietes des Lauterbachs, Gewässer III, Fluss-km 0,00 bis Fluss-km 4,90 im Gemeindebereich des Marktes Wolnzach
- Erläuterungsbericht
- Sicherung Lauterbach K2 - Detailplan
- Sicherung Lauterbach U1 - Detailplan
- Sicherung Lauterbach K1 - Detailplan
- Gehobene Erlaubnis vom 30.12.2020
- Öffentliche Bekanntmachung Hettenshausen
- Öffentliche Bekanntmachung Pfaffenhofen
- Befund der Wasseruntersuchung der Ingolstädter Kommunalbetriebe AöR
- Bericht der Isotopenchemischen Grundwasseruntersuchungen Ingenieurbüro Dr. Knorr München
- Erläuterung Wasserrechtsantrag TBI bis VII/Vorprüfung UVP - KU Stadtwerke Pfaffenhofen, LKR Pfaffenhofen/Ilm
- Gutachten im wasserrechtlichen Verfahren - Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt
- Plan VE LP01 - Anstrombereich Br. I - III, Wasserversorgung Pfaffenhofen, Brunnen I - VII, Wasserrecht Grundwasserentnahme
- Plan VE LP02 - Anstrombereich Brunnen I - III, Auszug aus der HK 50, Schutzfunktion GW-Überdeckung, Brunnen I bis VII, Wasserrecht Grundwasserentnahme, Wasserversorgung PAF